In Zukunft sollen Verwaltungsstrafbehörden illegales Automatenspiel verfolgen. Sowohl die Glücksspielbranche als auch die für illegales Glücksspiel zuständigen Stellen sehen darin eine Aushebelung des Strafrechts.
Die derzeitige Rechtslage sieht vor, dass illegales Glücksspiel sowohl gegen das Verwaltungsstrafrecht als auch gegen das gerichtliche Strafrecht verstoßen kann. Das in Österreich geltende Doppelbestrafungsverbot veranlasst die Regierung im Zweifelsfall den Verwaltungsstrafbestimmungen im Glücksspielgesetz Vorrang vor Polizei und Justiz geben. Ein Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz, der kommende Woche dem Ministerrat vorliegt, soll dafür grünes Licht schaffen – meldet die APA in einer aktuellen Aussendung.
Betreibern von illegalen Automaten würden demnach nur noch mit einer Geldstrafe bis zu 60.000 Euro rechnen müssen, wie es das Glücksspielgesetz vorsieht. Das Strafgesetzbuch hingegen würde illegales Glücksspiel strenger bestrafen, nämlich mit bis zu 6 Monaten Haft oder einer Strafe von bis zu 360 Tagsätzen.
Vorhaben der Regierung „ungewöhnlich“
Die NÖ-Landesregierung und der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes vermissen laut APA in ihren Stellungnahmen eine sachliche Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung.
Der Strafrechtsexperte Alexander Tipold hält das Vorhaben der Regierung für „ungewöhnlich“. „Üblicherweise geht man davon aus, dass das gerichtliche Strafrecht mehr Gewicht hat“, so Tipold, zur APA.
Die Diskussion über die rechtlichen Zuständigkeiten beim illegalen Glücksspiel wird schon länger geführt. Auf Verwaltungsebene fände es das Land Niederösterreich in seiner Stellungnahme besser, die Zuständigkeit bei der Finanzpolizei zu belassen, anstatt diese auf Landesbehörden wie Bezirksverwaltungsbehörden und das Landesverwaltungsgericht abzuwälzen.
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