In den Verfahren gegen Thomas Sochowsky jagt eine einstweilige Verfügung die nächste. Vor wenigen Tagen ließ das Oberlandesgericht Wien Sochowsky mit seinem Einspruch abblitzen.
Mit Entscheidung des OLG Wien vom 07.02.2014 wurde der Rekurs des Beklagten Sochowsky abgewiesen und die Einstweilige Verfügung vollinhaltlich bestätigt.
Es wurde Sochowsky untersagt, weiterhin ruf- und kreditschädigende sowie ehrenbeleidigende Äußerungen über den Kläger zu verbreiten.
Der ordentliche Revisionsrekurs an den OGH wurde nicht zugelassen. Zudem wurde auch das Kostenbegehren abgewiesen.
Entgegen anderslautenden Behauptungen wurden mehrere Strafverfahren gegen Thomas Sochowsky eingebracht. Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht entschieden, ob Verfahren eröffnet oder eingestellt werden.
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