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Illegales Glücksspiel: Finanzpolizei ortet erschreckenden Wildwuchs

Finanzpolizei-Chef Wilfried Lehner, MLSDer Gesetzgeber hat den Kampf gegen das illegale Glücksspiel auf neue Beine gestellt. So drohen bei Verstößen nicht nur höhere Strafen, auch der Kompetenz-Wirrwarr soll künftig der Vergangenheit angehören. Die Finanzpolizei begrüßt diesen Schritt, um noch effizienter vorgehen zu können.


Die bisherige Regelung, wonach ein möglicher Spieleinsatz von mehr als zehn Euro zur gerichtlichen Strafbarkeit gemäß § 168 StGB führt, war für Wilfried Lehner, MLS, Leiter der Finanzpolizei, jedenfalls unbefriedigend. Denn entweder wurden die Ermittlungen von der Anklagebehörde eingestellt oder endeten vor den diversen Bezirksgerichten mit Freisprüchen. So etwa in Wels, wo die Staatsanwaltschaft im Jänner ihre Untersuchungen gegen einen mutmaßlichen Drahtzieher des illegalen Glücksspiels einstellte.  „Hier gab es quasi eine Sanktionslücke“, sagt der Chef von mehr als 500 Beamten im Gespräch mit der Spieler.Info.

Das in der Vorwoche vom Nationalrat beschlossene Abgabenänderungsgesetz 2014 sieht nun den Vorrang der verwaltungsrechtlichen Strafbestimmungen vor, wenn eine Tat sowohl verwaltungsrechtlich als auch gerichtlich strafbar ist. Die Sicherheits- und die Abgabenbehörde kann damit aus eigenem Antrieb oder bei Verstößen aktiv werden. In der Praxis bedeutet dies laut Österreichs obersten Finanzpolizisten, dass im Falle einer Anzeige wegen illegalen Glücksspiels zunächst das Gerät durch die Finanzpolizei probegespielt wird. Stellen die Beamten die Gesetzwidrigkeit fest, erfolgt die vorläufige Beschlagnahme samt  Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde. Diese erlässt dann einen Beschlagnahmebescheid und leitet ein Strafverfahren ein. Das Gerät wird übrigens zerstört.

Auch Gastronomen drohen saftige Strafen

Illegales Glücksspiel kann laut Lehner nicht nur für den Betreiber des illegal aufgestellten Automaten, sondern auch für den Eigentümer des Gerätes sowie für den Wirt teuer werden. Denn laut Abgabenänderungsgesetz drohen im Wiederholungsfall bei mehr als drei betroffenen Geräten Maximalstrafen von 60.000 Euro pro Automat. „Dazu kommt die Glücksspielabgabe, für die der Wirt haftet. Denn oft verstecken sich die Betreiber hinter ausländischen Gesellschaften, die nur schwer greifbar sind“, erläutert der Chef der Finanzpolizei.

Bei der Behörde, die sich vor allem auf die Suche nach Sozialbetrügern und illegal beschäftigten Ausländern macht, gehen jedenfalls viele Anzeigen ein. So auch von Spielsüchtigen, für die die quasi  an jeder Ecke aufgestellten Geldspielautomaten eine permanente Versuchung darstellen, und deren Angehörigen. Konkrete Zahlen über die im Vorjahr wegen illegalen Glücksspiels kontrollierten Betriebe sowie über die beschlagnahmten Geräte hat Lehner zwar nicht. Er schätzt aber, dass es alleine in der Stadt Wels mehr als 100 Lokale gibt, in denen sich ein illegaler Automat befindet. „Es gibt einen erschreckenden Wildwuchs und viele Unbelehrbare. So ist es schon mehrmals vorgenommen, dass in ein und demselben Lokal fünf Mal in Folge Geräte beschlagnahmt wurden“, sagt Lehner. Daher werde dieser Bereich auch heuer einen Schwerpunkt bei  der Finanzpolizei bilden.

 

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