Die seit 1.3.2014 rechtskräftige Verschärfung des Glückspielgesetzes greift wirkungsvoll: während es im Jänner und Feber noch eine bescheidene Anzahlen von Beschlagnahmungen illegaler Geldspielgeräte gab, ist im März und April „neuer Schwung“ nachweisbar.
Die illegalen Geldspiel-Betreiber leben TEUER: Das verschärfte Gesetz lässt Strafen PRO Gerät und pro Verstoß zu.
In der Praxis ist also die Mindeststrafe für 5 illegale Geräte an einem Ort gleich 30.000 Euro, die progressiv bei weiteren Verstößen steigt.
(Bei Nichteinbringung, wie in Verwaltungs-Strafverfahren üblich, ersatzweise Haft).