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Wiener Glücksspiel: Bürgermeister Dr. Häupl will umsetzbare, realistische Lösung

Wiens Bürgermeister Michael Häupl Wie die Wiener Zeitung am 7.5.2014 berichtet, denkt Bürgermeister Häupl laut über eine realisierbare, für die Bevölkerung sinnvolle Neugestaltung des Automaten-Glücksspiels nach.


2011 wurde am Landesparteitag der Wiener SPÖ der Antrag der Sektion 8 auf ein Ende des Kleinen Glücksspiels angenommen, 2012 auch am SPÖ-Bundesparteitag abgesegnet.

Wegen der Kompliziertheit der Glücksspiel-Gesetzgebung werden in den Medien stets mehrere Begriffe durcheinander gebracht.

Die Fakten: Per 31.12.2014 ist das „Kleine Glücksspiel“, welches mit dem Bundesgesetz aus 1981 in die Obhut der Länder gekommen ist in WIEN und allen anderen Bundesländern VERBOTEN. (Ausnahme Steiermark, hier tritt das Verbot per 31.12.2015 in Kraft).

Verboten war das „Kleine Glücksspiel“ allerdings auch IMMER in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Salzburg, OÖ, Burgenland und NÖ

Mit der Glücksspiel-Gesetz-Novelle 2010 wurde das modernste und strengste Glücksspiel-Gesetz Europas geschaffen: Schwerpunkt Spielerschutz, absolute Kontrolle durch Echtzeit-Online-Anbindung ALLER Geldspiel-Geräte an das Bundes-Rechenzentrum.

Die Anzahl der Geldspielgeräte wurde RADIKAL gekürzt, Aufstellungen in Gasthäusern, Tankstellen etc. weitgehend verboten, selbstverständlich auch in Wien die sogenannten „Kammerln“.

Erlaubt sind lt. Bundesgesetz  NUR wenige Spielhallen pro Bundesland mit strengen Zutrittskontrollen, „Abkühlphasen“ für Spieler, absolutem Jugendschutz (jeder Besucher muss bei JEDEM Eintritt einen Ausweis und die Spieler-Card GEMEINSAM vorweisen).

Dem „Auszahlungs-Betrug“ der illegalen Geldspielanbieter wurde damit ein Ende bereitet.

Das Bundesgesetz gibt den Bundesländern die Möglichkeit, sich diesem neuen Gesetz anzuschließen oder Geldspielgeräte TOTAL zu untersagen.

Wie in Österreich üblich, haben einige „Privilegierte“ natürlich eine Ausnahme-Regelung

Die CASAG-Lotterien-Gruppe hat für ihre Tochterfirma WINWIN (http://www.winwin.at) eine „General-Lizenz OHNE besondere Auflagen“ – auch nicht betreffend Spieler-Schutz – in GANZ Österreich, also auch in WIEN, – bis zu 5.000 (fünftausend) Geldspielgeräte aufzustellen.

Böse gedacht und völlig aus der Luft gegriffen wäre es, einen Zusammenhang zwischen dieser General-Erlaubnis für die CASAG-Lotterien-Gruppe und dem geforderten  General-Verbot von Geldspielgeräten ANDERER Betreiber – z.B. in WIEN durch eine Gruppierung der SPÖ – herzustellen.

Ein Schelm, der hier eventuell Zusammenhänge sieht.

Genau so wie es hier in Österreich „üblich und nicht aufregend“ ist, dass der Vorstand eines Glücksspiel-Konzerns auch die wichtigste Position im ORF-Gremium ausüben soll. (Immerhin ist der ORF auch mit einem geringen Prozent-Satz  an der Österr. Lotterien-GmbH beteiligt, was ebenfalls niemanden stört).

Die Fakten lassen KEINEN Spielraum für eine politische „Spielerei“: In den sogenannten „Verbotsländern“ des Kleinen Glücksspiels grassiert seit Jahrzehnten (ja, mehr als 30 Jahre lang!!)  ein üppiger Wildwuchs von illeglaen Geldspielgeräten.

Bis zum Jahre 2010 waren es ca. 8.000 Geräte (!!), welche illegal aufgestellt wurden

„Gesehen“ wurde das von niemandem, „gestört“ hat das auch „Nobody“.

Erst mit dem Auftreten von Spieler-Info.at, welche penibel ALLE illegalen Standorte online stellte und dokumentierte und den Behörden bekanntgab, wurde die SOKO Glücksspiel  (jetzt Finanzpolizei) gegründet.

Diese arbeitete in den letzten Jahren unter ihrem Chef, Wilfried Lehner, MLS  äußerst couragiert und erfolgreich: die Anzahl der illegalen Geräte wurde auf etwa 1.300 (aktuell) österreichweit reduziert (ausgenommen von dieser Statistik ist die Steiermark, weil sich die Behörden – vom Landeshauptmann bis zum Referenten – erfolgreich gegen die Veröffentlichung der LEGALEN Konzessionen wehren).

NUR die konzentrierte Kooperation der privatwirtschaftlichen Initiative der LEGALEN Anbieter mit den Behörden machte diesen Erfolg möglich.

Die Behörden ALLEINE schaffen es nicht, dem Wildwuchs und der kriminellen Energie der Geldspiel-Desperados Herr zu werden

Nur eine LEGALE Glücksspiel-Situation verpflichtet die LEGALEN  Glücksspiel-Konzessionsinhaber (lt. mehreren EUGH-Urteilen) zur Initiativen gegen Illegales Glücksspiel, Betrug und Geldwäsche .

In Zusammenarbeit mit den alle Anzeigen penibel verfolgenden Bezirksbehörden, der Polizei und der Finanzpolizei gelingt es, dem üppigen Treiben der illegalen Anbieter Herr zu werden.

Das „General-Verbot“ ist also ZAHNLOS: diese Fakten sind nachweisbar und dokumentiert. Jeder, der meint, mit einem „General-Verbot“ die Frage des „Glücksspiel-Angebotes“ lösen zu können, irrt.
Ohne Wenn und Aber.

Niederösterreich, nun auch OÖ, das Burgenland und Kärnten zeigen den RICHTIGEN WEG

VERBOT des „Kleinen Glücksspiels“, Erlaubnis NEUER Formen von Geldspiel-Angeboten, konzentriert auf wenige, „gläserne“ Spiel-Betriebe mit strengstem Spielerschutz.

Dass Verbote nichts bringen, haben ALLE politischen Vertreter bei vielen anderen Themen erkannt und deshalb ordnungspolitisch die richtigen Entscheidungen getroffen.

Bgm. Dr. Häupl  ist am einzig richtigen Weg zur  bestmöglichen Lösung dieser leider  immer wieder emotional besetzen Materie. Hier sollte niemand politischen Kleingeld durch mediale Aufmerksamkeit zählen, sondern VERNÜNFTIG agieren.

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