Hinter den Kulissen gibt es einen leisen Konsens der Parteien: im Herbst 2014 sollen etwa sieben bis zehn ausgesuchte Standorte im Sinne des Österreichischen Glücksspielgesetzes durch das Land Wien erlaubt und ausgeschrieben werden.
„Rebellische Bezirke “ wie z. B. der 8. und 9. Wiener Gemeindebezirk sollen ausgeklammert bleiben. Die in einem Medium dargestellte Aufregung darf nicht ganz ernst genommen werden.
Die Vernunft siegt offensichtlich.
Das abschreckende Beispiel „Oberösterreich“ wo noch immer aus der Verbotszeit des Kleinen Glücksspieles ILLEGALE Geräte seit Jahrzehnten im Einsatz sind, muss auch den eifrigsten Kritiker einer seriösen Regelung verstummen lassen.