Die Kärntner Wirtschaftsbehörde wird die Ansuchen von sieben Bewerbern für eine Bewilligung zum Betrieb von Glücksspielautomaten in den nächsten Wochen neu prüfen.
Laut Gesetz sind maximal drei Bewilligungen für Landesausspielungen zulässig“, teilte Kärntens Gewerbereferent LR Christian Ragger mit.
Es handelt sich dabei um eine Neuauflage des entsprechenden Verfahrens, die aufgrund zweier aktueller Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) nötig geworden ist.
Zwei Antragsteller hatten im Februar 2013 Genehmigungen erhalten. Fünf Mitbewerber, legten dagegen Berufung ein. Der Unabhängige Verwaltungssenat gab ihnen Recht. Das Land und die Firmen mit den Genehmigungen legten dagegen Revision ein, welche der Verwaltungsgerichtshof nunmehr zurückgewiesen hat.
Auswahlverfahren muss wiederholt werden
Der Leiter der Gewerbeabteilung des Landes, Albert Kreiner, sieht in den Entscheidungen des Höchstgerichtes positive Aspekte: „Es hat mit einer Ausnahme alle Bewertungskriterien, die wir 2013 angewendet haben, für korrekt beurteilt. Nur unsere Anforderungen an die Bankgarantie, welche jeder Bewerber beibringen muss, und die letztlich entscheidend war für die getroffene Auswahl, waren ihm zu streng.“ Dies bedeute, dass die neue Prüfung ohne zusätzliche Verfahrensschritte unter den ursprünglichen sieben Bewerbern erfolgen kann und keine Neuausschreibung durchzuführen ist. Kreiner rechnet mit einer Entscheidung noch in diesem Jahr.
Von den drei zulässigen Bewilligungen dürfen zwei für das Aufstellen von Glücksspielautomaten in eigenen Salons sowie eine für den Betrieb von einzelnen Geräten in Gaststätten vergeben werden. Während es derzeit in Kärnten noch fast 800 Automaten gibt, sind ab dem kommenden Jahr nur 465 erlaubt. Es ist entscheidend, dass jeder zukünftige Betreiber auch Maßnahmen setzt, damit Spielsüchtige auch vom kleinen Glücksspiel gesperrt werden.