Mr. Green liegt im Clinch mit heimischer Steuerbehörde, das meldet FORMAT.
Auch andere, bekannte online-Glücksspiel-Anbieter werden sich mit dem Thema „Steuern“ ausführlich auseinandersetzen müssen!
Mehrere hunderttausend Österreicher spielen auf online-Glücksspiel-Angeboten, welche zumeist aus Malta oder Gibraltar angeboten werden.
ALLE Anbieter sind in Österreich gemäß §§ .57 ff GSpG in Österreich Umsatz- bzw. Glücksspielsteuer-pflichtig – gleichgültig, ob das Angebot legal oder illegal in Österreich angeboten wird.
Vom „Kasseninhalt“, also dem Spieleinsatz abzüglich ausgezahlter Gewinne, sind 40 % an Umsatzsteuer abzuliefern.
Zahlreiche illegale Geldspielgeräte-Anbieter, darunter auch z.B. Cashpoint mit dutzenden „Terminals“ auch in jenen Bundesländern, in denen Automaten-Glücksspiel verboten ist, sind vom stationären in Österreich befindlichen Glückspielautomat direkt mit dem firmeneigenen Server in Malta verbunden. (Manche geben auch das das nur vor, der Server steht dann tatsächlich in Österreich oder in Serbien u.a.)
Diese illegalen Anbieter argumentieren stets mit der Freiheit des „europäischen Binnenmarktes“ und ähnlichen EU-Regelungen, welche allerdings NICHT für Glücksspiel gültig sind.
Damit erhoffen sie sich de facto „Steuerfreiheit“.
Mit diesen Steuer-Optimierungs-Modellen machte der österreichische Gesetzgeber Schluss.
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