In einer von VBgm Renate Brauner veröffentlichten Broschüre über die Finanzen der Stadt Wien im Jahr 2013 weisen die Einnahmen der Stadt unter den Punkt Lustbartkeitsabgabe (Vergnügungssteuer) 57,5 MIO Eur aus.
Der Gesamtbetrag der Einnahmen der Stadt Wien aus EIGENEN Steuern beträgt im Jahr 2013 1.303,5 MIO Eur.
Vergnügungssteuer ist in Wien zu entrichten:
• Vorführungen von Filmen (auch z. B. Videofilmen) und Projektionen durch Fernsehempfangsanlagen
• Ausstellungen
• Halten von Spielapparaten und Musikautomaten
• Kunstlaufvorführungen auf Eis- oder Rollbahnen
• Stripteasevorführungen, Peepshows, Table-Dance und ähnliche erotische Tanzvorführungen oder Darbietungen
• Publikumstanz, Masken- und Kostümfeste
• Sportliche Wettkämpfe und Vorführungen in Form von Motorsportveranstaltungen, Berufsboxen und Berufsringen
• Vermieten von Programmträgern (wie Kassetten oder Disketten) für Videospiele, von Videofilmen sowie von Schmalfilmen oder auf sonstigen Bildträgern aufgezeichneten Filmen in einem in Wien liegenden Betrieb.
Broschüre Finanzen der Stadt.