Die heute beschlossene Novelle des Wiener Veranstaltungsgesetzes beendet das Kleine Glücksspiel in Wien.
Automaten-Glücksspiel ist in Wien ab 2015 nur mehr in Casinos unter strengen Kontroll- und Spielerschutzauflagen möglich.
LAbg David Ellensohn (Grüne) freut sich über die Änderung des Wiener Veranstaltungsgesetzes im Bereich des „kleinen Glücksspiels“.
Die Probleme im Zusammenhang mit dem Glücksspiel würden sich als vielfältig gestalten. Sie erstrecken sich über den Bereich Jugendschutz, nicht genehmigter Kameras durch die Datenschutzkommission bis hin zur Beschaffungskriminalität. Die Geräte würden zudem sehr oft nicht dem Gesetz entsprechen. Der Bundesgesetzgeber habe die Regelung geändert. Angesichts der Spielsuchtproblematik solle die Gelegenheit verringert werden. Ab ersten Jänner sei es nicht mehr möglich Konzessionen zu beantragen und damit Automaten aufzustellen. Es sei unbestritten, dass die Glücksspielkonzerne eng mit der Politik verwoben seien. Das „kleine Glücksspiel“ sei in Wien mit 31.12.2014 „erledigt“. Das „Suchtmittel Automat“ werde weiterhin im „Konsumraum Casino“ angeboten.
Das Glücksspiel in der derzeitigen Regelung dürfe nicht beibehalten werden, unterstrich Stadtrat David Lasar (FPÖ). Bedenken äußerte er betreffend der VLT-Geräte, dafür gäbe es keine Regelung. Rund 5.000 Geräte seien in Österreich bewilligt. Er sprach sich für einen streng regulierten Markt aus, dies sei besser als ein Verbot. Das „Abdriften in die Illegalität“ sei ansonsten unabdingbar. Durch das Verbot nehme man sich aus der Verantwortung.