Mit der gestrigen Ankündigung des Glücksspielkonzerns Novomatic, den Rechtsweg zu beschreiten, wenn rechtskräftig vergebene Konzessionen NICHT unverändert über den 31.12.2014 hinaus in Kraft bleiben, dürfte der Startschuss für einen langen Rechtsstreit gegeben worden sein.
Wien habe verabsäumt ein eigenes Landesgesetz zusätzlich zum Bundesgesetz zu schaffen. Sobald der erste Spielautomat 2015 beschlagnahmt wird, wird man den Verfassungsgerichtshof anrufen, so der Konzern.
Die zuständige SPÖ-Stadträtin Ulli Sima zeigte sich Medien gegenüber „befremdet“, jedoch unbeeindruckt. Denn sowohl der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts als auch jener der Stadt gehen davon aus, dass „die Rechtskonstruktion korrekt sei und auch vor dem Höchstgericht halten werde“ – so Sima, die keinen Handlungsbedarf sieht, gegenüber Medien.
„Wir lassen uns von den Drohungen der Novomatic nicht einschüchtern und sehen etwaigen Klagen gelassen entgegen“, so der grüne Klubchef David Ellensohn in einer Aussendung der Nachrichtenagentur APA.
Ab Jahresbeginn 2015 wird die Einhaltung des Verbots durch die Finanzpolizei streng kontrolliert. Sima kündigte auch Unterstützung seitens der Stadt an.
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