Spieler-Info.at befragte den im BMF für das Glücksspiel zuständigen Generalsekretär und Sektionschef Hans-Georg Kramer über die Abgabepflicht für Geldspielautomaten.
Kramer bestätigte in seiner Antwort vom 12.11.2014, dass auch im Falle einer „konsenslosen Fortführung des Spielbetriebes für Geldspielgeräte der § 57 Abs. 3 GSpG“ anzuwenden ist: Vom Umsatz jedes Geldspielgerätes – völlig gleichgültig, ob dafür eine aufrechte Konzession besteht oder nicht – sind zuerst 20 % Umsatzsteuer, dann von den um die USt. reduzierten Bruttoeinnahmen nochmals 30 % Glücksspielabgabe zu leisten … macht fast 50 % Abgaben bzw. Steuern auf jeden Euro Glücksspielumsatz!
HINZU kommt nach Meinung des BMF die vom Land Wien (oder anderen Bundesländern) vorgeschriebene Vergnügungssteuer – in Wien also 1.400 Euro.
Krammer führt aus, dass die „Auslegung und Anwendung von landesgesetzlichen Bestimmungen“ den Landesbehörden obliegt.
Spieler-Info.at richtete deshalb auch eine Anfrage an das Land Wien, an Bürgermeister Michael Häupl. Die Anfrage lautet:
Mit der Beantwortung ist die in Wien für Glücksspielagenden zuständige Geschäftsstelle Umwelt unter der Leitung von Stadträtin Mag. Ulli Sima beschäftigt.
Spieler-Info.at erwartet die Antwort von Bürgermeister Häupl in Kürze.
Kommt zu den fast 50 % Abgaben und Steuern – gerechnet vom Nettoumsatz der Geldspielgeräte (= Spieleinsatz minus ausgezahlte Gewinne) noch die Vergnügungssteuer hinzu, bedeutet dies für korrekte Betreiber eine Abgabenlast von insgesamt etwa 70 (!) Prozent der Einnahmen von Geldspielgeräten.
Verzichtet das Land Wien auf die Vergnügungssteuer, geht Wien als einziges Bundesland LEER aus, obwohl zu erwarten ist, dass Geldspielgeräte, welche eine langfristige Konzession des Landes Wien besitzen, weiter spielen werden … und zusätzlich mehrere tausend Geldspielgeräte ILLEGAL, OHNE Abgabenkontrolle in Betrieb sein werden.