Wie das Magazin FORMAT aktuell meldet, gibt es rund um die Gutachten zum Kleinen Glücksspiel pikante neue Erkenntnisse.
Das BMF schaltete zur Klärung der Rechtlage den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts (BKA) ein. Der BKA bestätigte die Rechtslage als „vertretbar“. Auf diese BKA-Meinung widerum stützt sich die Stadt Wien in ihrer Begründung des Automatenverbots.
Pikantes Detail nebenher: Der Verfasser der Rechtsansicht des BMF und die Sachbearbeiterin im BKA sind Geschwister!!