Wie Spieler-Info.at bereits berichtete vertritt die Kanzlei Böhmdorfer – Schender den juristisch klaren Standpunkt, dass Automatenkonzessionen des Landes Wien, welche über den 31.12.2014 hinaus Gültigkeit haben, weiterhin genutzt werden können.
Mehrere Automatenbetreiber, darunter auch der Novomatic-Konzern, haben Geldspielkonzessionen nach dem „alten“ Gesetz über das „Kleine Glücksspiel“, zumeist bis Ende 2017, einige auch zeitlich unbeschränkt.
Ähnlich wie bei bekannten anderen „erworbenen Rechten“, wie z.B. Pensionen, kann nach Auffassung mehrerer Verfassungsjuristen und der Kanzlei Böhmdorfer – Schender NICHT in bestehende Rechte bzw. Eigentum eingegriffen werden.
Immerhin geht es auch um Investitionen in Höhe vieler Millionen, vor allem aber auch um mehr als 1.000 Arbeitsplätze alleine in Wien.
Diese Situation ruft nach einer praktikablen, realistischen Lösung durch das Land Wien bzw. das BMF.
Dabei wäre alles SO EINFACH: Es gibt das vorbildliche Bundesgesetz mit strengem Spielerschutz, es müsste von Wien – so wie auch von NÖ, OÖ, dem Burgenland, bald Kärnten und der Steiermark, nur übernommen werden – zum WOHLE der Konsumenten und aus ordnungspolitischen Gründen.