Der Journalist Georg Renner schreibt auf NZZ.at: „Der republikseigenen ‚Wiener Zeitung‘ hat es am Wochenende beliebt, in einem Kommentar alle Leute, die das mit Neujahr in Kraft getretene Wiener Verbot des „Kleinen Glücksspiels“ irgendwie nicht für der Weisheit letzten Schluss halten, als argumentative Simperln darzustellen.“
„Blauäugig“, „Glücksspiel wandert ins Hinterzimmer“, „Verbotsgesellschaft“ tönt es von den selbst ernannten Verfechtern des „freien“Marktes. „Eigenverantwortung statt Bevormundung.“ Jeder ist seines Glückes Schmied am einarmigen Banditen. Für den Rest gibt’s Spieler-, Jugendschutz.
Sie liegen falsch.“
Ganz so schlicht sind unsere Argumente gegen ein Verbot (bzw. genauer: das nicht-Fortschreiben der Genehmigung des Kleinen Glücksspiels) dann doch nicht. Zum Beispiel ist es nicht so blauäugig, wie die Staatszeitung da suggeriert, von staatlicher Stelle eine solide sachliche Begründung zu verlangen, wenn sie etwas bei Strafe verbietet.