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Spielerschutz / „Kleines Glücksspiel“: Die schweren Irrtümer der Wiener Glücksspiel-„Populitiker“

Glücksspielgesetz wurde im Jahre 2010 vorbildlich novelliertIn der aktuellen Diskussion werden bedeutende Fakten ausgeklammert oder bewusst ignoriert: Das österreichische Glücksspielgesetz wurde im Jahre 2010 vorbildlich novelliert.


Der Spielerschutz bekam in diesem neuen, modernen und auch weltweit richtungsweisenden Glücksspielgesetz breitesten Raum:

  • Strikter Jugendschutz durch strenge Zugangs-Kontrollen
  • Registrierung JEDES Spielers bei JEDEM Besuch  –  Ausstellung der „Spieler-Card“ mit geschützter Registrierung ALLER vom Spieler getätigten Spiele und Geldbewegungen.
  • Monitoring des Spielverhaltens jedes Spielers, um vorbeugend Anzeichen von Spielsucht-Gefährdung zu begegnen.
  • Abkühlphasen nach beschränkten Spielzeiten.
  • Schriftliche und mündliche Hinweise auf die Spielsucht-Gefahr und Beratung der Spieler bzw. bei Notwendigkeit Sperre des Zuganges.
  • Elektronische, anonymisierte Online-Anbindung an das Bundesrechenzentrum zur absoluten Kontrolle der Spielprogramme und der fiskalischen Abläufe.

Diese strengen Spielerschutz-Vorkehrungen sind gesetzlich seit 2010 festgeschrieben. Mit dem neuen Glücksspielgesetz wurde das seit 1981 geltende, alte Gesetz für das „Kleine Glücksspiel“ abgelöst.

Dieses von der Technik und Realität überholte alte „Kleine Glücksspiel“-Gesetz hatte durch die moderne Entwicklung des Computers massive Mängel: Vor mehr als dreißig Jahren dachte  der Gesetzgeber nicht an den Spielerschutz oder an Zugangskontrollen, es gab dazu auch keine elektronischen Möglichkeiten.

Spieler-Info.at  hat seit 2006 massiv auf diese Mängel hingewiesen, insbesondere auf die österreichweit illegal, weil OHNE Konzession, betriebenen Geldspielgeräte, besonders in jenen Bundesländern, in denen das „Kleine Glücksspiel“ absolut verboten war.

Durch zahlreiche schriftliche Eingaben und Vorschläge wurde nach heftigen Diskussionen dieses moderne Glücksspielgesetz verabschiedet.

Damit wurde die Ära des „Kleinen Glücksspieles“ – mit Übergangsfrist bis Ende 2014 (ausgenommen Steiermark, dort gilt die Übergangsfrist bis Ende 2015) – abgeschlossen.

Der Gesetzgeber hat damit den modernen Erkenntnissen des Spielerschutzes entsprochen und die Konsumenten vor Auswüchsen geschützt: Nur mehr wenige  Geldspielautomaten in wenigen Spielhallen dürfen betrieben werden.

In NÖ, in OÖ, im Burgenland,  in Kürze in Kärnten und der Steiermark wurde dieses neue Gesetz  umgesetzt.

Über die Missstände des somit überholten „Kleinen Glücksspiels“ sind sich Gesetzgeber, Behörden und Betroffene, auch Spielerschützer einig: Das ALTE Gesetz ermöglichte in Wien „unbeschränkten“ Zugang ohne nennenswerte Kontrolle zu Geldspielautomaten.

Allerdings ist es unrichtig, den Betreibern die Schuld an diesen nunmehr überholten Zuständen zuzuschreiben: der Gesetzgeber wäre gefordert gewesen!

Es gibt kein Unternehmen der Welt, welches gesetzlich legale Möglichkeiten NICHT ausnützt! (würde ein Unternehmen darauf verzichten, würden andere dies umsetzen!)

Völlig richtig und notwendig, dass dieser Zustand durch die Novellierung des Glücksspielgesetzes abgeschafft wurde.

Der Gesetzgeber überließ es den Bundesländern, das neue Gesetz einzuführen. Das wurde auch in Wien erwartet und wäre die einzig richtige gesetzliche Maßnahme gewesen: Damit werden die „Spiel-Kammerln“ ohne Zutrittskontrolle eliminiert, es gäbe NUR wenige streng kontrollierte Spielhallen.

Die einfache Umsetzung des NEUEN Glücksspielgesetzes  wäre ECHTER Spielerschutz

Diese  gesetzliche bzw. politische Umsetzung war auch seit 2010 im Gespräch und wurde von der Industrie und den seriösen, legalen Geldspielbetreibern erwartet.

Populistische Splitter-Gruppen setzen den Willen des Gesetzgebers für massiven Spieler-Schutz außer Kraft, indem sie diese neu geschaffene Basis zum Schutze der Spieler einfach „übersehen “ und totschweigen.

Es wird so getan, als gäbe es nur die Möglichkeit des absoluten Verbotes des „Kleinen Glücksspieles“. In Wahrheit bedarf es keiner „Verbots-Aktivitäten“, weil der Gesetzgeber durch die Glücksspiel-Novellierung dieses Verbot SELBST vollzogen hat – jedoch vernünftigerweise durch kluge neue Bestimmungen ersetzte.

Diese neuen, gesetzlich klaren  Bestimmungen werden  von den  Aktivisten gar nicht angesprochen, diskutiert oder zur Kenntnis genommen. Damit setzen sie sich über bestehende Gesetze hinweg, um der Öffentlichkeit „Aktionismus“ vorzugaukeln und Stimmung zu machen.

Mit dem vielfach zitierten  Verbot von Geldspielgeräten in Wien wurden nicht nur die neuen Spielerschutz-Maßnahmen ausgehebelt, sondern auch der völlig falsche Eindruck erweckt, dass es in Zukunft in Wien keine Spielhallen geben wird.

Auf die CASAG-Lotterien-Konzessionen für insgesamt 5.000 Geldspielgeräte – diese können auch  in hoher Zahl in Wien aufgestellt werden – wurde „vergessen“.

Es wird suggeriert, dass das Verbot von Geldspielgeräten auch das „Verschwinden“ der Spieler  in Wien inkludiert.

Es wird völlig außer Acht gelassen, dass fast JEDES Glücksspiel durch „Automaten“ erfolgt, auch wenn diese unterschiedliche Funktionen oder optische Darstellungen haben.

Auch ein Internet-Terminal oder ein Internet-Glücksspiel ist ein „Automat“, auch Lotterie-Spiele  sind in Wahrheit „ein Automat“!

Es wird unterstellt,  dass mit der Stilllegung von Geldspielgeräten auch die Spielsucht „schlagartig“ verschwindet und dieses unsinnige Vorgehen als „Erfolg“ bezeichnet.

Es wird „vergessen“, dass die Menschen spielen und nicht der Automat, dass diese Menschen auch dann spielen, wenn es einigen Splittergruppen nicht passt – sie spielen außerhalb von Wien oder im Internet oder bei Illegalen!

Es wird auf den einzig richtigen Weg – nämlich STRENGE Zugangskontrollen zum Spielangebot – gar nicht erst hingewiesen (und damit auch nicht auf die Möglichkeit, dass LEGALE Anbieter illegale juristisch bekämpfen können).

Es werden die erfolgreichen Beispiele von  modernen Spielhallen mit „perfektem“ Spielerschutz  in NÖ oder OÖ gar nicht erst gezeigt oder dargestellt. Diese  vorbildlichen Angebote sollten in WIEN das „Kleine Glücksspiel“ ersetzen.

Es wird von den Populitikern und manchen Medien auch totgeschwiegen, dass der größte Nutznießer des Automaten-Glücksspieles die „Öffentliche Hand“ ist.

Legale Anbieter mit korrekter steuerlicher Gebarung  müssen ab 2015 in Wien folgende Abgaben leisten:

20 % Umsatzsteuer
30 % Glücksspielabgabe von dem um die USt verringerten Wert
1.400,- Euro Pauschale pro Monat und Gerät

Bei einem durchschnittlichen Ertrag in Wien von 7.000 Euro pro Geräte und Monat  sind fast 5.000 Euro an  das Land Wien bzw. den Fiskus abzuliefern! 

Die verbleibenden 2.000 Euro (also etwa knappe 30 % des Umsatzes)  reichen kaum für den aufwendigen, technischen Verwaltungsapparat.  Geldspielgeräte sind sehr serviceaufwendig, zumal Spieler beim kleinsten Blinklicht-Ausfall sofort Manipulationen vermuten.  Die hohe Zahl technisch qualifizierter Mitarbeiter, die hohen Standortkosten, natürlich auch die beachtlichen  Kosten  der modernen Geldspielgeräte sowie die ab 2015 auch notwendige technische Online-Anbindung an das Bundesrechenzentrum lassen in Wahrheit nur EINEN ECHTEN GEWINNER zu: den Steuerzahler.

Geldspiel-Automaten welche diesen Durchschnittswert NICHT erreichen – auch davon gibt es einen großen Anteil – leisten dann  keinen Kostendeckungs-Beitrag und müssen aus wirtschaftlichen Gründen ebenfalls abgezogen werden.

(Anmerkung: Sollten die angerufen Gerichte die Nutzung langfristiger Wiener Automaten-Konzessionen gestatten, wird über die monatliche, von Wien geforderte Automaten-Abgabe – hierorts netterweise  von Amts wegen „Vergnügungssteuer“ genannt – sehr wahrscheinlich obsolet.  Für den Wegfall dieser Vergnügungssteuer erhält Wien aus dem Topf der Bundessteuer dann einen im Gesetz verankerten Anteil.)

Das wurde durch populistisches Auftreten verhindert, damit wurde auch dem Spielerschutz ein wahrer Bärendienst erwiesen.

In keinem Land der Welt wird das Thema „Glücksspiel“ so aufgeregt und emotional diskutiert wie in Österreich. Das muss zu denken geben, auch im Vergleich zu unaufgeregt mit dem Thema Glücksspiel umgehenden Ländern wie die  Niederlande, Spanien, Italien, England, Schweiz, USA  und zahlreichen anderen Länder weltweit.

Weshalb fällt Österreich beim Thema Glücksspiel derart „aus der Rolle“?

Diese Frage wäre für Meinungsforscher ein interessantes Betätigungsfeld.

Es können folgende Frage-Positionen objektiviert werden:

  • Ist die seit Jahrzehnten gewachsene, eng mit der Politik verflochtene Eigentümerstruktur des Platzhirsches „CASAG/Lotterien“ ein wichtiger Anstoß zu unendlichen Diskussionen, weil es in Wahrheit um Macht, Einfluss von Geldströmen zu „Geförderten“ und Werbegeldern geht?
  • Ist das in Österreich in den letzten Jahrzehnten gewachsene „Feindbild“ des Familienunternehmens oder des Einzelunternehmers auch „unausgesprochener“ Bestandteil emotionaler Diskussionen?
  • Will man mit der Glücksspiel-Diskussion ein „verdecktes Thema“ artikulieren?
  • Ist das „funktionärsgesteuerte“ Glücksspiel „GUT“, das in privater Hand befindliche Glücksspiel aber „BÖSE“?
  • Wie kann ein kleines Grüppchen von Geschäftemachern, die sogenannten „Klags-Schlepper“, in nachweislich ENGER Verbindung mit Splitter-Gruppen, medial das Thema derart hochschaukeln, dass gestandene politische Funktionäre wider besseren Sachverstandes und wider zahlreicher öffentlicher Äußerungen am Ende deren „Lied“ singen?
  • Wie kann es kommen, dass vorbildliche gesetzliche Möglichkeiten, das Glücksspiel in geordnete Bahnen zu lenken, ignoriert oder auch medial totgeschwiegen werden?

Diese Fragenliste kann der geneigte Leser beliebig ergänzen.

Antworten wären sehr, sehr hilfreich und willkommen.

Spieler-Info.at wird jeder sinnvollen Erklärung und Anregung breiten Raum geben.

Es bleibt im Sinne der Spieler und somit der Konsumenten ein Quäntchen Hoffnung, dass noch 2015 das solide Bundesgesetz über das Glücksspiel auch in Wien umgesetzt wird.

Die Zeit wird kommen, dass gestandene Volksvertreter wieder sachlich überlegt, langfristig wirksame nachvollziehbare Entscheidungen treffen.

Spieler-Info.at wünscht sich für 2015, dass der Populismus zum Thema „Glücksspiel“ dort landet, wo er hingehört: in die Vergessenheit.

Spieler-Info.at vorliegende Informationen zeigen bedauerlicherweise, dass die Splittergruppen mit Hilfe der „Klags-Schlepper“ in den bevorstehenden Landes- und Gemeindewahlkämpfen die vermeintliche „Erfolgsstrategie“ zu Lasten des Spielerschutzes auch in die wählenden Bundesländer tragen werden.

Es interessiert diese Populitiker nicht im Geringsten, dass dort ein völlig anderer Sachverhalt als in Wien vorliegt, eben mit perfektem Spielerschutz ausgestattete, dem NEUEN Glücksspielgesetz unterliegende Spielangebote!

Somit wird diese unsägliche falsche Darstellung des Glücksspielmarktes noch mehrere Monate lang Thema bleiben. Gewiss, einige „Stammwähler“ der Populitiker werden dazu applaudieren – Wahlen GEWINNEN kann damit niemand!

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