Wie Spieler-Info.at in Erfahrung bringen konnte, wird die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) auf Grund des Einspruches der CASAG/Lotterien-Gruppe noch länger auf sich warten lassen.
Das BVwG kann bei sehr umfangreicher Aktenlage auch den „üblichen Zeitrahmen“ von sechs Monaten ab Einbringung der Beschwerde „überziehen“, bis der Akt dem Gericht als „entscheidungsreif“ erscheint.
Im konkreten Falle wurden vom zuständigen BVwG nachträgliche Ergänzungen von den Konzessionswerbern verlangt, welche ebenfalls auf den „Rahmenzeitraum“ als verlängernd wirken.
Somit heißt es für die Glücksspielbranche, deren Nerven – wie seit dreißig Jahren nicht mehr – angespannt sind: WARTEN, die Kugel rollt noch!