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bwin.party: Aktie verliert, Branche spekuliert – bwin.party in Österreich steuerpflichtig?

bwin.party-Chef Norbert Teufelberger; Bild: © bwin.party digital entertainmentDer Markt für Sportwetten im Internet entwickelt sich weltweit dynamisch. Jedes Jahr wird mit einem Zuwachs von etwa 5 Prozent gerechnet. Das wirkt sich aber bei weitem nicht auf alle Aktienkurse aus der Wettbranche günstig aus, im Gegenteil.


Mit dem Kurs der Bwin.Party Digital Entertainment-Aktie ist es in den letzten Jahren stetig bergab gegangen – meldet aktuell das Aktien-Analyse Portal Stock-World.

In Deutschland waren es 2013 ca. sieben Milliarden Euro, die auf Sportwetten umgesetzt wurden. Weltweit liegt die Branchenschätzung bei 900 Milliarden Dollar Umsatz. Der Hauptanteil der Wetten wird im Internet platziert.
Der noch immer größte Sportwetten-Anbieter bwin.party kämpft aber nun schon seit Jahren mit andauernd schlechten Kennzahlen.
Im vergangenen Jahr musste eine Umsatzwarnung herausgegeben werden, und das in einem Jahr mit einer Fußball Weltmeisterschaft. 7% weniger Umsatz als im Vorjahr wurde erwirtschaftet. Für 2015 stehen keine Großveranstaltungen mit Relevanz an, also kann kaum  mit einem Aufschwung im Bereich der Sportwetten zu rechnen sein.

Fazit des Stock-World-Aktienexperten Stefan Hofmann: Bwin.Party Digital Entertainment ist zwar der größte Online-Sportwettenanbieter, steckt aber derzeit in einer tiefen wirtschaftlichen Krise, die zum Großteil hausgemacht ist.

In Österreich hat bwin.party KEINE gültige Glücksspiel-Konzession

Es ist richtig, dass Sportwetten ein dynamisch wachsender Markt sind. Allerdings muss hierbei der asiatische Einfluss auf diese Umsätze berücksichtigt werden. Vor allem aber: Sportwetten sind im Online-Gaming nur der „Schuhlöffel“ für das wahre Geschäft, nämlich Online-Glücksspiel-Angebote.

Das Geschäftsmodell von bwin.party war vom Start weg auf „Steueroptimierung“ über Gibraltar ausgelegt.

OHNE gültige  Glücksspielkonzession in jenen Ländern, in welchen bwin.party aggressiv geworben hat und hohe Umsätze erzielte, musste bwin.party in diesen Ländern auch keine Glücksspielabgaben leisten, oftmals nicht einmal Umsatzsteuer entrichten.

Damit waren  große liquide Mittel für aggressives Marketing frei, zumal die Steuerlast im legalisierten Glücksspiel etwa 50 % der Erlöse ausmacht. OHNE diese „Lasten“ wuchs bwin.party rasant.

Dann haben immer mehr Länder das Online-Glücksspiel liberalisiert und mit den üblichen Steuern belegt.
Gleichzeitig wurden „Blacklists“ für jene illegalen Anbieter energisch durchgesetzt, welche sich nicht an die neuen Regeln hielten.
Diese  illegalen Anbieter werden durch Sperren von allen Finanzdienstleistungen vom Zahlungsverkehr abgeschnitten, teilweise werden sogar deren Domains gesperrt.

Bwin.party versucht seit Jahren den Spagat: Einerseits weiterhin illegal Online-Glücksspiele anzubieten, andererseits in LEGALEN Märkten STEUERN zu bezahlen.

Das schmälert natürlich die Erträge. Je mehr Länder das Online-Glücksspiel streng kontrolliert liberalisieren, desto schlechter sieht es mit den Erträgen bei bwin.party aus.
Für teure Marketingoffensiven fehlt das Cash – dieses wandert in den liberalisierten Ländern an den Fiskus – damit sinkt auch die Position am jeweiligen Online-Markt.

Eine „Negativ-Spirale“ für einen börsennotierten Konzern, welcher seit Bestehen nie richtig und konsequent Geld verdient hat. Zwar sind die Manager reich geworden, die Aktionäre nur dann, wenn sie mit den bwin.party-Aktien selbst an der Börse „gespielt“ haben.

Die gesamte Philosophie des Betriebes ist noch immer nicht auf LEGALE Märkte konzentriert, die Mischung aus Legalität und illegalem Spielangebot ist fatal

Nach großen, langjährigen  steuerlichen Untersuchungen gegen bwin.party im Auftrag der STA Wien musste bwin.party ca. 130 Mio Euro (!) für Steuerzahlungen an die Republik Österreich rückstellen.
Es gab erste, umfangreich formulierte  Bescheide (diese liegen der Redaktion vor), welche beeinsprucht wurden. Das weitere „Schicksal“ dieser Steuerforderungen gegen bwin.party ist offiziell nicht bekannt. Bwin.party selbst spricht von „Einstellungen“ der Steuerverfahren in Österreich.

Bei diesen steuerlichen Überprüfungen ging es um die Kernfrage, ob bwin.party in Österreich auch Einkommen- und Umsatzsteuerpflichtig ist.
Immerhin hatte bwin.party damals ca. 850 Mitarbeiter in Österreich, die Finanz ging  nach langwierigen Prüfungen davon aus, dass der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Entscheidungen in Österreich liege, bwin.party also hier voll steuerpflichtig sei.

Dann kam der „Umzug“ von bwin.party nach London bzw. Gibraltar.

HEUTE erfreut sich bwin.party noch immer in seinen „Tochter-Firmen“ über mehr als 700 Mitarbeiter – ALLE in Wien, am gleichen Standort! Die Steuerpflicht scheint „ausgewandert“ zu sein.

Die NEUEN steuerlichen Bestimmungen für Online-Geschäfte – also auch Online-Glücksspiel sind klar und hart: Dort, wo der Kunde wohnt und bezahlt, muss versteuert werden.

Einer der großen Online-Glücksspiel-Anbieter hat bereits Selbstanzeige erstattet. Hinzu kommt die strenge Aufzeichnungspflicht über alle Spieler, deren Adressen, deren Finanzströme usw. und Offenlegung gegenüber dem österreichischen Fiskus.

Als Draufgabe: Jedem Österreicher ist es bei (Verwaltungs-)Strafe in Höhe von ca. 3.500 Euro verboten, bei ausländischen Glückspielanbietern zu spielen.

Na, dann! Die österreichische Finanz freut sich!

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