Die aktuelle Ausgabe der Wochenzeitschrift FORMAT vom 13.2.2015 berichtet über 78 Geräte, mit welchen Cashpoint in Wien illegales Glücksspiel anbietet.
Beachtenswert ist die im FORMAT zitierte Stellungnahme von Cashpoint: „Die SOKO-Glücksspiel war bereits in vielen Filialen und hat die Geräte für legal befunden.“
Wenn die angebliche Aussage der Finanzpolizei so gefallen ist, dann wohl deshalb, weil Cashpoint in Wien NICHT an ALLEN seinen Standorten illegales Glücksspiel anbietet.
Spieler-Info.at prüfte ALLE Cashpoint-Standorte (insgesamt 27) und stellte bei mehr als der Hälfte, wahrscheinlich jenen mit besonders guter Kundenfrequenz, das illegale „Zusatz“-Glücksspielangebot fest.
Möglich ist auch, dass Cashpoint diese Angebote per Internetsteuerung beliebig „streut“, um Kontrollen zu erschweren.
Besonders lustig ist die Aussage von Cashpoint betreffend der Steuernachzahlung: „Man habe nicht gewusst, dass dafür Steuern zu bezahlen sind.“ (das soll man einem international tätigen Konzern, wie der Gauselmann-Gruppe, wirklich glauben??)
Dabei spielt man offensichtlich auf den im Strafgesetzbuch verankerten „Verbotsirrtum“ an, wonach jemand nicht bestraft werden kann, wenn er nachweislich den Sachverhalt nicht kennt. Die Gerichte beurteilen diese „Verantwortung“ üblicherweise äußerst restriktiv.
Sollte auch diese Aussage richtig sein, gilt der „Verbotsirrtum“ als „letzte Kugel“, also nur EIN MAL … Bei der aktuellen Kontrolle ist auch dieser „Schmäh“ nicht mehr anwendbar!