Laufende Konzessionen zum Betrieb von Glücksspielautomaten haben seit dem 1. Jänner 2015 ihre Gültigkeit verloren. Das wollen einige Wiener Automatenbetreiber so nicht hinnehmen und haben den Verfassungsgerichtshof angerufen.
Die Anträge berufen sich auf das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Freiheit der Erwerbstätigkeit, weil das Wiener Landesgesetz keine neuen Bewilligungen mehr vorsieht.
Der VfGH hat sich heute in einer öffentlichen Verhandlung mit dem Kleinen Glücksspiel auf theoretischer Ebene auseinandergesetzt. Die Anträge der Glücksspielbetreiber wurden erörtert, eine Entscheidung wird erst in den Wochen nach dem Ende der Beratungswochen des VfGH fallen.