Immer zahlreicher werden die Zuschriften, Meldungen und Leserbriefe, die die Redaktion Spieler-Info.at erreichen.
„Abermals konnte ich Ihre Bemühungen unter dem Beitrag „Spieler-Info.at deckt auf: Seit Jahren angezeigte Standorte illegaler Glücksspielautomaten in OÖ – Zuständige Behörden müssen endlich Maßnahmen setzen!“ verfolgen.
Genau dieselbe Problematik spiegelt sich meines Erachtens in Kärnten wieder. Unglaublich, wie trotz des Verbots munter auf Kosten der zumeist „Spielsüchtigen Gäste“ weitergewirtschaftet wird. Die Finanzpolizei wird aus folgenden Gründen belächelt:
- Kontrolliert die Finanzpolizei ein Lokal, werden die anderen Betreiber / Standorte die stark vernetzt sind informiert und die Geräte werden kurzfristig abgestellt.
- Kontrolliert die Finanzpolizei, werden die Geräte per Knopfdruck mittels einer Fernbedienung abgestellt. Die Spieler werden informiert, sollte es zu diesem Vorfall kommen, dass Guthaben nach der Kontrolle wieder aufgebucht wird (ein Spielsüchtiger ist Aufgrund seiner Erkrankung zumeist leicht manipulierbar).Die Finanzpolizei steht vor „schwarzen Geräten und ist machtlos“, da anscheinend die Beweise fehlen. Meinen Informationen zufolge werden nur die Geräte versiegelt, die auch in Betrieb sind.
- Die Ein- Auszahlung erfolgt mittels Geräten und Karte. Somit kann der Betreiber behaupten, er habe mit dem Treiben in den „Hinterzimmern“ nichts zu schaffen. Er stelle lediglich das Internet zur Verfügung (Youtube, Facebook, Kronen Zeitung ect.). Das eine Software für illegales Glückspiel installiert ist (denn sonst wäre es nicht möglich ohne einer Registrierung des Spielers diese zu nutzen) scheint als Beweismittel nicht zu genügen.
- Werden Automaten versiegelt, werden Tage später neue aufgestellt. Es muss immens lukrativ sein für die Betreiber.
- Das Aufsichtspersonal wird vom Betreiber instruiert, wie es sich bei einer Kontrolle zu verhalten hat. Die kritischen Punkte einer Kontrolle werden im Vorfeld Aufgrund der Erkenntnisse evaluiert, angepasst und somit ist es gewährleistet, dass die Finanzpolizei ohne relevante Ermittlungserfolge wieder von dannen ziehen muss.
Die Liste der „Vorkehrungen“ seitens der Betreiber lässt sich beliebig weiterführen.
Meines Erachtens ist das einzig probate Mittel und Antwort auf das illegale Treiben die Betriebsschließung und hohe Strafen. All die anderen Sanktionen werden nicht zum gewünschten Erfolg führen.
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg im Kampf gegen das illegale Glückspiel und es wäre hilfreich, wenn auch die Kärntner Behörden (LPD, Bürgermeister, Landespolitik etc.) durch sie informiert werden würde und vor allem mit aller Härte gegen diese Auswüchse vorgeht. Gemäß Ihrer fundierten Ausführungen scheint es rechtlich möglich zu sein.
Freundliche Grüße – A.J.“