Ein Spieler in Vorarlberg klagt in einem Zivilprozess Spielverluste in der Höhe von 39.000,- Euro ein. Die Wettlokale hätten rechtswidrig Glücksspielautomaten angeboten, so der Kläger.
Vorarlberg online meldet aktuell, dass sich der Spieler und sein Anwalt darauf berufen, dass das beklagte Sportwetten-Unternehmen über keine Konzession für Glücksspielautomaten verfügt. Die in den Filialen im Bezirk Bludenz aufgestellten Automaten seien deshalb den Kunden des Sportwettenlokals illegal zur Verfügung gestellt worden.
Der 35-jährige Kläger argumentiert, dass er spielsüchtig gewesen sei. Er fordert die Rückzahlung von Verlusten in der Höhe von 39.000 Euro.
Das beklagte Unternehmen kontert laut Vorarlberg online, dass es sich bei den Automatenspielen nicht um Glücksspiele sondern Geschicklichkeitsspiele handelt.
Das Gericht gab nun zwei Gutachten in Auftrag: ein psychiatrisches zur angegebenen Spielsucht und ein spieltechnisches zur Frage, ob Gewinne und Verluste an den Automaten vom Zufall abhängig sind.
Der als Zeuge geladene Leiter der Polizeiabteilung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft sagte in der Verhandlung aus, dass aus seiner Sicht in den betreffenden Wettlokalen rechtswidrig Glücksspiele angeboten werden, dort auch schon Beschlagnahmen und Betriebsschließungen vorgenommen wurden und die Verwaltungsbehörden für die Ahndung der Verstöße zuständig wären.