„Das war nicht der letzte Betrieb, der geschlossen wird“, so Friedrich Burgstaller von der Bezirkshauptmannschaft Schärding gegenüber den OÖ-Nachrichten.
Vor einem Monat wurden in Schärding die ersten Betriebsschließungen angeordnet – Spieler-Info.at berichtete – diese wurden aber ignoriert und der Betrieb an den illegalen Automaten wieder aufgenommen.
Wie die OÖ-Nachrichten aktuell melden, wurden nun komplette Betriebsschließungen verhängt, auch in den Bereichen der Lokale, die mit illegalem Glücksspiel nichts zu tun haben. In einigen Fällen haben verhängte Strafen offenbar nicht die nötige Wirkung gezeigt.
Besteht der begründete Verdacht, dass im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit Glücksspiele entgegen den Vorschriften des Glücksspielgesetzes veranstaltet oder durchgeführt werden, und ist begründet anzunehmen, dass eine Gefahr der Fortsetzung besteht, so kann die Behörde nach vorheriger Aufforderung zur Einstellung dieser Tätigkeit gemäß § 56a Glücksspielgesetz an Ort und Stelle die gänzliche oder teilweise Schließung des Betriebes verfügen.