Anfang Juni fanden die mündlichen Verhandlungen vor dem BVwG statt – eine Entscheidung wird erst im Sommer fallen.
Das BVwG hatte aufgrund der umfangreichen Aktenlage den üblichen Zeitrahmen von sechs Monaten überzogen, verlangte nachträgliche Ergänzungen von den Konzessionswerbern und hatte das Verfahren geteilt, was ebenfalls auf den Rahmenzeitraum als verlängernd wirkte.
Im Verfahren rund um die Vergabe der Casino Lizenzen – betreffend den Standort Palais Schwarzenberg – wurde seitens der Casinos-Baden/Gauselmann-Gruppe von der verfahrensrechtlichen Möglichkeit eines Fristsetzungsantrages Gebrauch gemacht.
Der Verwaltungsgerichtshof hat dem Antrag folgend dem Bundesverwaltungsgericht eine Frist zur Entscheidung bis zum 22. Juli 2015 gesetzt.
In den beiden Verhandlungen Anfang Juni hat sich das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) vor allem mit der konkreten Bewertung der einzelnen Konzessionsanträge beschäftigt.
Der Drei-Richter-Senat hat entsprechend zeitgerecht öffentliche mündliche Verhandlungen durchgeführt. Diese Verhandlungen wurden geschlossen, es sind nun keine weiteren Ermittlungsschritte notwendig und vorgesehen.
Bis wann allerdings die endgültige Entscheidung vom Richter-Senat getroffen wird, ist derzeit noch offen. Diese sollte jedenfalls bis zum 22.7.2015 erfolgen.