Ein Lokalbetreiber in OÖ hat gegen die von der BH Grieskirchen verhängte Betriebsschließung wegen illegalem Glücksspiel Berufung eingelegt – und ist bei Gericht abgeblitzt!
Die Schließung des Wettlokales „Cashpoint-Sportwetten“ in Grieskirchen wurde im Februar 2015 angeordnet.
Begründung für die Maßnahme: Bereits im Juni 2014 wurden 5 Glücksspielgeräte beschlagnahmt, im Falle des weiteren unerlaubten Betriebes wurde die Betriebsschließung angedroht.
Bei einer neuerlichen Kontrolle im Februar 2015 wurden 7 illegale Glücksspielgeräte vorgefunden – und die Betriebsschließung mit dem begründeten Verdacht „dass über mehrere Jahre Glücksspiele entgegen dem GSpG durchgeführt worden seien“ verhängt.
Diese Betriebsschließung bleibt nun, gemäß Entscheid des OÖ. Landesverwaltungsgericht, aufrecht.