Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat nach sorgfältiger Prüfung der Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), mit denen am 21.7.2015 die Erteilungen von drei Casinokonzessionen durch das BMF aufgehoben worden waren, gegen diese fristgerecht Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben.
Wien (OTS) – Bei der seinerzeitigen Erteilung der Konzessionen waren sowohl den Bestimmungen des Glücksspielgesetzes als auch die sich aus der Judikatur des EuGH ergebenden Vorgaben berücksichtigt worden.
Da eine Rechtsprechung des VwGH zur Erteilung von Casinokonzessionen nicht vorliegt und das BVwG mit seinen Erkenntnissen insbesondere wesentliche Fragen betreffend das Verfahren zur Erteilung der Konzessionen unbeantwortet gelassen hat, wurde eine Anrufung des Höchstgerichtes schon aus Gründen der Rechtssicherheit notwendig.
Es ist davon auszugehen, dass auch die seinerzeit unterlegenen Mitbewerber um die Erteilung einer Konzession Revisionen gegen die Erkenntnisse des BVwG erheben.