Der Beschuldigte N.S. mit ausländischer Herkunft und Wohnsitz in Österreich ist ein Wiederholungstäter. Er hatte bereits vor einiger Zeit einen Vergleich mit der Novomatic AG (vertreten durch RA Salomonowitz/Horak, 1010 Wien), welche über die Urheberrechte verfügt, abgeschlossen. Trotzdem blieb er im Fälschungsgeschäft.
Seine Aussagen waren nicht von besonderer Reue unterlegt, weshalb das Gericht die Freiheitsstrafe verhängte.
Das Verfahren gibt auch Einblicke in die Abgründe des illegalen Glücksspiels und der skrupellosen Nachahmung urheberrechtlich geschützter Spielprogramme und auch urheberrechtlich geschützter Automatenhardware.
Der Verurteilte selbst war lediglich der Betreiber der kopierten Geräte. Über den Erzeuger der Kopien, ein dem Gericht bekanntes balkanesisches Unternehmen, wollte er nur bekannt geben , dass es sich bei dem Drahtzieher um „eine Person mit jugoslawischer Abstammung“ handelt, welcher mit ihm serbisch gesprochen hat. Vor Gericht entstand der Eindruck, dass der Beschuldigte Angst vor diesen Hintermännern hat.
Der Verurteilte war bis vor einiger Zeit selbst Betreiber von mehr als 100 illegalen Geldspielgeräten. Nachdem die Finanzpolizei einen Großteil seiner illegalen Geräte beschlagnahmt und Finanzverfahren gegen ihn eingeleitet hatte, muss er nunmehr, so seine Angaben, von 330 Euro monatlich leben. Seine Schulden in Höhe von 160.000 Euro stammen wohl aus diesen Finanzstrafverfahren.
Zu diesem Schuldenstand kommen nun die Kosten des aktuellen Verfahrens. Diese Kosten und auch die Vertragsstrafe kann er, falls Novomatic zustimmt, ratenweise begleichen.
Dieser aktuelle Fall beweist: Illegales Glücksspiel schadet nicht nur den Spielern, sondern zerstört auch die Existenz der Anbieter illegalen Glücksspiels … besonders dann, wenn auch noch NOVOMATIC-Geräte verbotenerweise kopiert werden!
Bild: Michael Grabscheit/www.pixelio.de