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Neue CASAG-Aktionäre: Gefahr für Konzessionen!

Finanzminister Dr. Hans Jörg Schelling; Bild: © BMFIn der aktuellen Diskussion über neue CASAG-Aktionäre muss auf ein sehr wichtiges Problem (eine sehr wichtige Grundbedingung)  Bedacht genommen werden: Die „Zuverlässigkeit“ jedes Aktionärs, ausgenommen jener, welche „unter dem Radar“ fliegen, also lediglich ein oder zwei Prozent Anteile besitzen.


Die Genehmigung durch den Herrn Finanzminister, also die Durchleuchtung durch das BMF, ist keine „Schikane“ oder ein Schutznetz für besonders beliebte Aktionäre, sondern  absolute Notwendigkeit. Casino-Konzessionen in Europa, auch weltweit, werden nach sehr ähnlichen, tatsächlich extrem strengen Regeln  und Prüfungsverfahren vergeben.

Vorbild  sind die „Gaming Boards“ in den USA wie z.B. jenes in Las Vegas.

Jeder Bewerber  muss zuerst einen mehrere hundert Seiten umfassenden Fragenkatalog ausfüllen. Das betrifft nicht nur seine Inhaber, sondern auch seine Manager bis zur mittleren Ebene. JEDER wird durchleuchtet.

JEDE dieser Personen in der Glücksspielbranche mit Lizenzerfahrung kennt diese wahre Prozedur: Kontoauszüge „bis zur Großmutter“, Blanko-Erklärungen zur Erlaubnis von tiefen „Schnüffeleien“ in persönlichen Umgebung , gründliche Prüfung des Leumundes , klare  Dokumentation der Einkünfte und des Vermögens und  die Generalvollmacht an die Prüfer, Ergebnisse auszutauschen, weiterzugeben. Sollte eine undichte Stelle Informationen an die Öffentlichkeit bringen, so erklärt der Geprüfte im Vorhinein, auf jede Klage gegen die Prüfer zu verzichten.
Es sind Spezialisten des FBI gegen Geldwäsche, Glücks- und Falschspielfachleute sowie Vertreter des Gouverneurs an Bord der Untersucher.

Solch eine Untersuchung kann MONATE dauern

Wenn nun ein Unternehmen, z.B. die CASAG, Eigentümer HÄTTE, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, kann eine Konzession verweigert werden, sie wird es auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.

UND: Die Ergebnisse können auch dazu führen, BESTEHENDE Konzessionen zu entziehen.

Aus diesen realen Gründen ist die Eigentümerstruktur der CASAG immer sehr streng ausgelegt worden. Nicht von ungefähr wurden zahlreiche Banken und deren Vorstände, welche derartige Prüfungen unter dem Titel „fit & proper“ ebenfalls kennen (wenn auch NICHT in dieser Intensität!) in den erlauchten Kreis der CASAG-Aktionäre und Lotterien-Gesellschafter aufgenommen.
Die privaten Aktionäre, wie z.B. die kreuzsolide Frau Dr. Bablik (bzw. deren Stiftung) oder ein Mini-Aktionär, wie z.B. das Hotel Sacher oder der verstorbene Dr. Leo Wallner, passen  ebenfalls nahtlos und ohne wenn und aber  in diese Gruppe.

Oligarchen-Konglomerate mit spannenden Verbindungen nach Russland, nach Griechenland, in den Nahen Osten, mit Firmenkonstruktionen über Holland,  Cypern etc. werden sich bei der artigen Prüfungen „etwas“ schwer tun.
Geprüft wird IMMER der „wirtschaftlich Berechtigte“ hinter den unüberschaubaren Firmenkonstruktionen.

Das Problem haben aber die Hauptaktionäre der CASAG: Würde ein neuer Aktionär aufgenommen, der diesen strengen Prüfungsregeln nicht gewachsen ist, wäre das für ALLE Aktionäre von größter Bedeutung, weil am Ende der Fahnenstange der Totalschaden steht: Keine neuen internationalen oder erneuerten NATIONALEN Konzessionen bedeuten in der Glücksspielbranche logischerweise das Ende aller Unternehmungen.

EIN einziger Aktionär, welcher nicht die strengen  internationalen Voraussetzungen der Glücksspielindustrie erfüllt, kann  tausenden Mitarbeitern die Job kosten – und den Aktionären die gesamte Investition inklusive Firmenwert.
 

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