Wie DIE PRESSE aktuell meldet, hat das Landesgericht Wiener Neustadt hat nun die Klage eines Spielers gegen die NOVOMATIC AG abgewiesen, aber teilweise gegen die Tochtergesellschaft AGI Folge gegeben. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Novomatic kündigt Berufung an. In der Klage des Privatmannes ging es um die Konstruktion der Spielgeräte – die Automatiktaste, über die der Einsatz erhöht werden kann.
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