Der österreichische Wettanbieter Betkick (TIPLIX) hat mit seiner Klage gegen die Konzessionsvergabe für Sportwetten in Deutschland nun auch vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel Recht bekommen.
Dieser bestätigte das Urteil des VG Wiesbaden vom 5. Mai diesen Jahres und bezeichnete sowohl den Glücksspielstaatsvertrag als auch die Einrichtung des Glücksspielkollegiums als verfassungswidrig. Der Beschluss ist nun unanfechtbar.
In seiner Entscheidung folgt der VGH größtenteils den Rechtsgutachten und Argumenten des Klägers. Mit dem Beschluss ist somit eine 3,5 Jahre lange Hängepartie vom VGH Kassel gestoppt worden. Die Länder müssen nun einen kompletten Neubeginn des Konzessionierungsverfahrens umsetzen, welcher allerdings kaum vor Ende der Experimentierphase, also Juni 2019, zu realisieren sein wird.
Ansonsten bedarf es drastischer Verfahrens- und Regelungserleichterungen, darunter die Aufhebung der Deckelung auf 20 Konzessionen. Vorrausetzung für eine solche Änderung ist nach dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof allerdings ein neuer – dem Gesetzgebungsverfahren entsprechender – Staatsvertrag.