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„Musik-Box“ afric2go ist verbotenes GLÜCKSSPIEL!

„Musik-Box“ afric2go ist verbotenes GLÜCKSSPIEL!Die LvWG Salzburg und Niederösterreich haben im Dezember 2014 und Juni 2015 entschieden, dass es sich  bei afric2go, siehe SI-Bericht, um illegales Glücksspiel handelt.


Damit dürfte die raffinierte Behauptung der Betreiber, dass es „nur eine Musikbox sei“ hinlänglich und durch Judikatur abgesichert abgeschmettert worden sein.

Lesen Sie dazu die Urteile: LVWG Salzburg – 10/236/9-2015 und LVWG NÖ – NK-13-0058

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