Die LvWG Salzburg und Niederösterreich haben im Dezember 2014 und Juni 2015 entschieden, dass es sich bei afric2go, siehe SI-Bericht, um illegales Glücksspiel handelt.
Damit dürfte die raffinierte Behauptung der Betreiber, dass es „nur eine Musikbox sei“ hinlänglich und durch Judikatur abgesichert abgeschmettert worden sein.
Lesen Sie dazu die Urteile: LVWG Salzburg – 10/236/9-2015 und LVWG NÖ – NK-13-0058