Eine positive Bilanz im Kampf gegen illegale Sportwetten zieht Wiens Umweltstadträtin Ulli Sima für das Jahr 2015.
Sie bedankt sich bei der Finanzpolizei, dem Büro der Sofortmaßnahmen der Stadt Wien, der MA 36 und der Wiener Landespolizei für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Gemeinsam wurden in ganz Wien regelmäßig Schwerpunktaktionen durchgeführt: Ganze 244 Wettgeräte wurden dabei im ablaufenden Jahr 2015 beschlagnahmt, 6 Lokale sofort geschlossen.
„Nach dem Verbot des kleinen Glückspiels mit 1. Jänner 2015 bemerkten wir eine Verlagerung zu Sportwetten, neue Wettlokale schossen wie „Schwammerl aus dem Boden“ – ohne die erforderlichen landesrechtlichen Genehmigungen“, erläutert Sima die Ausgangslage.
Wien hat daraufhin rasch reagiert und hat zwei Schritte gesetzt:
zum einen wurde im Juli eine Gesetzesnovelle erlassen, die Betriebsschließungen ermöglicht und zudem hohe Strafen – bis zu 22.000 Euro – vorsieht.
Zum anderen wird ein neues Wiener Wettengesetz erlassen, das das alte Gesetz aus 1919 grundlegend neu regelt:
– Schwerpunkt wurde auf besseren Spielerschutz gelegt
– Strengere Voraussetzungen für Betreiber (Bonität, Strafregister, Wettreglement, Warnsystem)
– Bei Einzelaufstellungen (z.B. in Tankstellen und Gastronomiebetrieben) strengere Regelung: max. Wett-Einsatz 50 Euro
– Gutachten erforderlich, dass Gerät dem Gesetz entspricht
– Strenger Jugendschutz: Wetten erst ab 18 Jahren
– Ausweispflicht
– Selbstsperre möglich
– Betreiber müssen Mitarbeiter im Umgang mit Spiel- und Wettsucht schulen
– Lizenzentzug bei Missachtung und wenn Glückspiel betrieben wird
– Bei zweimaligem Übertreten des neuen Gesetzes oder des Jugendschutzgesetzes erlischt die Genehmigung
– Livewetten sind nur mehr auf End- und Zwischenergebnisse erlaubt. (z.B. beim Fußball nur Halbzeitstand und Endstand) „Betrugsanfällige“ Wetten wie etwa: Wann ist die nächste gelbe Karte, Eckball etc. nicht mehr möglich.
– Wetten auf aufgezeichnete Sportereignisse unterliegen ausdrücklich dem Glücksspielgesetz und sind daher verboten!
– Maßnahmen zur Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung
Der Entwurf für das neue Wiener Wettengesetz ist derzeit zur Notifizierung in Brüssel. Dieses Notifizierungsverfahren dauert 3 Monate, das Gesetz wird daher voraussichtlich Anfang des Jahres 2016 dem Wiener Landtag vorgelegt werden können.