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Registrierkassenpflicht gilt auch für ILLEGALE Automaten!

Registrierkassenpflicht; Bild: BMFLegale Geräte sind von der Registrierkassenpflicht befreit, nicht jedoch illegale Glücksspielgeräte.

LEGALE Glücksspielgeräte sind von der ab 1.1.2016 geltenden Registrierkassenpflicht BEFREIT, weil diese Geräte direkt an das Rechenzentrum des Bundes angeschlossen sind.

ILLEGAL in Betrieb befindliche Glücksspielgeräte sind von dieser Befreiung von der Registrierkassenpflicht nicht  erfasst – JEDES Glücksspielgerät, jeder Standort unterliegt der strengen Aufzeichnungspflicht mit Registrierkassen und Datenspeicherung!

 

 

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