Wien – Die Finanz verschärft ihre Gangart im Kampf gegen illegales Onlineglücksspiel. Da man an die Anbieter kaum herankommt – die Internetseiten sind in aller Regel auf Gibraltar oder Malta registriert –, setzt das Finanzministerium nun bei der Werbung der Unternehmen an.
Laut Glücksspielgesetz ist es nämlich verboten, Ausspielungen im Inland zu bewerben oder die „Bewerbung zu ermöglichen“. Die Strafe droht also nicht nur dem Glücksspielanbieter, sondern auch den Medienhäusern, die Inserate oder Werbespots von Mr Green, Bwin, Bet-at-home und Co. annehmen. Maximaler Strafrahmen: 22.000 Euro.
Die ersten Bescheide
Wie das Branchenmagazin „Horizont“ berichtet, wurden der „Kronen Zeitung“ bereits zwei Bescheide zugestellt, laut denen das Unternehmen jeweils 5.000 Euro hätte zahlen sollen. Anlassfall waren Schaltungen von Bet-at-home. Und rechtlich wird es hier kompliziert…
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