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Klage des Th. Sochowsky zur Gänze kostenpflichtig abgewiesen!

Das Oberlandesgericht Wien hat ein Urteil gefällt. © Spieler-Info.atTh. Sochowsky ließ sich eine angebliche Forderung eines Spielers per Zession abtreten und klagte in seinem Namen die Novomatic.


Das Oberlandesgericht Wien hat nun in seinem Urteil vom 31.3.2016 erkannt:

„Vielmehr ist – durch verwaltungsbehördlichen Bescheid bindend – entgegen der geltend gemachten Anspruchsgrundlage – von der Rechtmäßigkeit des Spielautomatenbetriebs auszugehen“.

Das OLG erlaubt eine Revision beim OGH. 
 

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