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Jeder Gast soll freiwilligen Verbund der Konzessionäre zur Kartensperre für ALLE Automatensalons nutzen können!

Auf eigenen Wunsch kann sich der Spieler auch in allen Spielhallen der konzessionierten Betreiber SELBST sperren lassen. © Spieler-Info.atIm Glücksspielgesetz des Bundes und den verschiedenen Landesgesetzen für Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten (Automatensalons) in den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark, Kärnten und Burgenland ist Spielerschutz DAS zentrale Thema.


Aufgrund dieser vorbildlich strengen Spielerschutz-Bestimmungen haben die einzelnen Betreiber technisch sehr aufwendige, direkte Vernetzungen mit dem Bundesrechenzentrum erstellt. Hier genügte nicht der „einfache Internetanschluss“, es mussten zu JEDEM Standort teure Glasfaserkabel verlegt werden.

Im Rahmen dieser möglichen freiwilligen Austauschpflicht der Konzessionäre werden primär Daten über betreiberseitig gesetzte Besuchs- und Spielersperren zum Zwecke des Spielerschutzes ausgetauscht.
Auf eigenen Wunsch und als besondere Servicedienstleistung seitens der Partner kann sich der Gast auch in allen Standorten der konzessionierten Partner SELBST sperren lassen.

Für den Spielteilnehmer werden damit die WICHTIGSTEN Erfordernisse seines Schutzes vor Spielsucht erfüllt:
Die Sperre durch den Betreiber UND die mögliche SELBST-Sperre.
Zum Wohle des Spielers wird damit Schutz vor überbordender Nutzung von Glücksspiel auf Automaten gewährt.

Diskussion um technische Neuerungen

Mag. Alice Schogger © ars.atIn der aktuellen Anfangsphase erfolgt eine strenge Beobachtung des sich neu konstituierenden Glücksspielmarktes durch die Landesaufsichtsbehörden. Dazu auch Diskussionen über möglichst besten Spielerschutz, auch in Zusammenhang mit der Spielerkarte.

Bei all diesen Diskussionen, auch durch fachkundige Überlegungen in der Spielerschutzstelle des Bundesministeriums (Mag. Alice Schogger, siehe Foto) ist die heere Absicht des „bestmöglichen Spielerschutzes“ tragender Gedanke für mögliche technische Neuerungen.

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Spielerkarte für JEDEN einzelnen Konzessionär ist dabei völlig ausreichend und zielführend, insbesondere dann, wenn ein vom Gesetzgeber KONTROLLIERTER freiwilliger Zusammenschluss, also de facto ein Spieler-Karten-Verbund, existiert.
Dieser freiwillige Informationsaustausch besteht in Österreich unter allen wesentlichen Konzessionsnehmern im Bereich Landesausspielungen und steht den Behörden zur jederzeitigen Kontrolle zur Verfügung.

Hohe Kosten durch Erträge nicht gedeckt

Die Kosten  für eine neue  „technische, zentrale Lösung im Bund  oder einzelner Länder “ wären derart hoch und für die tatsächlich und aufgrund der permanenten Kontrolle der Umsätze nachweisbaren GERINGEN Einspielergebnisse  schlichtweg untragbar. Es ist kaum anzunehmen, dass der Bund oder das jeweilige Land, welches derartige neue Systeme einführen würde, auch die KOSTEN übernimmt, z.B. durch Verrechnung dieser Kosten mit den laufend anfallenden Glücksspiel-Abgaben. Vor allem aber: diese „neuen“, aktuell auch diskutierten Lösungen haben KEINE bessere oder andere Wirkung auf den Spielerschutz. Sicher, es gibt immer verschiedene technische Lösungen, aber weshalb soll eine bewährtes, modernst ausgestattetes System nur um des „Änderns willens“ umgebaut werden?

Bei all diesen Diskussionen muss auch fairerweise berücksichtigt werden, dass die Betreiber der legalen Glücksspiel-Ausspielbewilligungen großteils die Betriebs- und Abgaben/Steuer-Kosten NICHT hereinspielen. Die Freude der Konzessionäre, Glücksspielautomaten im Rahmen der neuen Vorschriften und Abgaben betreiben zu dürfen, wurde durch die Realität der Ergebnisse stark gedämpft. Spieler-Info.at vorliegende Zahlen – im Übrigen sind diese Zahlen auch dem BMF bekannt, welches sie im Bericht an den Nationalrat über das Glücksspiel dokumentiert hat –  – liegen bei etwa 50 % jener Ergebnisse, welche VOR der Novellierung des Glückspielgesetzes erzielt wurden und somit großteils unterhalb der Ertragsschwelle.

„Sollen sie eben aufhören und zusperren“ wäre ein vordergründig scheinheiliges Argument, denn in Wahrheit würden damit wieder – und noch mehr- illegalen Betreibern die Schleusen geöffnet.

Legale Konzessionäre haben Schutzfunktion am Markt

Schon jetzt- noch immer – gibt es in Österreich etwa 2.000 illegale Geldspielgeräte – trotz massivem Behördeneinsatz und zahlloser Anzeigen sowie UWG-Klagen legaler Anbieter gegen illegale Betreiber. Jeder wieder reduzierte LEGALE Automat schafft sofort Platz im Markt für  mehrere illegale Geräte – innerhalb von TAGEN! Aktuell muss Spieler-Info.at durch seine Rechercheure und Markt-Berichte feststellen, dass die Finanzpolizei im Jahre 2016 um etwa 40 % WENIGER illegale Geräte als 2015 beschlagnahmt hat.

Die fleißigen und hochqualifizierten Glücksspiel-Fachleute der Finanzpolizei (Leitung Wilfried Lehner, MLS) müssen großteils den neuen politischen Aufträgen folgen, vermehrt Registrierkassen bei Beisl-Wirten und Heurigen zu kontrollieren. Das bringt zwar dem Fiskus fast nichts,  soll aber die Richtigkeit der politischen Registrierkassen-Entscheidung beweisen. Sicher, auch das mag richtig und notwendig sein. Die personelle  Aufstockung der Finanzpolizei, damit die gut ausgebildeten  Glücksspiel-Experten  ihren Job machen können, wäre eine gute, richtige Alternative.

Spielerschutz betrifft nicht nur jeweils die Person des Spielers: gerade aktuell in Graz haben die Medien ausführlich über die Schießerei in einem Spiellokal berichtet. Hier ging es um „Geldverleiher“  mit Krediten an Spieler. Diese Geldverleiher sind nicht zimperlich, manche sind mit der „Unterwelt“ vernetzt. Der Geschäftsführer des Lokals, in dem geschossen wurde, hatte  sicher gute Gründe für seine Angst.

Das ist in Wahrheit nicht nur ein Grazer Problem, sondern überall in ganz Österreich seuchenartig verbreitet. Dieses zentrale Problem ziehen die ILLEGALEN Betreiber von Glücksspielgeräten wie Blumen die Biene an.

Mit Zinsen bis zu 20 % PRO WOCHE werden Spieler bei illegalen Automaten zum Weiterspielen animiert… dann kommen die Verhältnisse wie wir sie aus Gangster-Filmen kennen: Die Geld-Eintreiber – beim Spieler, bei seiner Familie. Und damit die erzwungene Folgekriminalität, weil der Spieler alles unternimmt, um seine Schulden beim Geldverleiher zu bezahlen  und weiterspielen zu können – in immer raffinierter versteckten und getarnten Spiel-Höhlen.

DESHALB sind die LEGALEN Betreiber so wichtig – sie erfüllen auch eine Schutzfunktion gegen das illegale Automatenglücksspiel. Mit der einwandfrei funktionierenden Spielerkarte wird ein großer  Teil dieses Spielerschutzes abgedeckt. Und das funktioniert bereits reibungslos. Der „Verbund“ der Glücksspielbetreiber kann sicherlich in naher Zukunft auch auf die Betriebe der CASAG und somit auch auf das Segment der Spielbanken usw. ausgedehnt werden.

Damit gäbe es dann in Österreich eine flächendeckende Schutzmauer zu Gunsten der Spielsucht-Prävention. Diese Chance und Möglichkeit sollte massiv forciert und auch von den Behörden unterstützt  werden. Die LEGALEN Betreiber dürfen nicht durch überbordende Auflagen entmutigt und vertrieben werden.

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