Das Kreisgericht Wr. Neustadt verurteilte Novomatic in einem vorläufig mündlich ausgesprochenen Urteil zur Rückerstattung von Spieleinsätzen an einen klagenden Spieler aus dem Kreis des Th. Sochowsky.
Novomatic hat Berufung eingelegt, zumal der vom Gericht bestellte Gutachter feststellte, dass er beim klagenden Spieler „grundsätzlich KEINE Geschäftsunfähigkeit“ gesehen hat, das Gericht jedoch meinte, dass einem Spielsüchtigen der sein ganzes Vermögen verzockt hat, es an der notwendigen Einsicht mangeln müsse.
Wenn das Urteil und dessen zugrundeliegende Erkenntnis des Erstgerichtes Schule macht, kann es in Hinkunft vorkommen, dass ein voll geschäftsfähiger Ehemann auf Scheidung plädiert, weil er „verliebt“ war und deshalb nicht eigenverantwortlich handeln konnte.
Die bisherige Judikatur hat sich in den sehr seltenen Fällen, wo Spieler Geldeinsätze vom Gericht zugesprochen wurden, an ZWEI Faktoren gehalten:
- Der Spieler MUSS „geschäftsunfähig“ (gewesen) sein,
- oder der Spieler war zum Zeitpunkt seines Geldverlustes MINDERJÄHRIG.
Es gibt auch Urteile, in denen das Gericht überprüfen lässt, ob auf Grund der exzessiven Spielverluste aktuell eine Geschäftsfähigkeit des Klägers noch gegeben ist. Das Wr. Neustädter Urteil wird in der Oberen Gerichtsinstanz neu beurteilt werden.
Das NEUE Glücksspielgesetz ab 2010 lässt bei LEGALEN, KONZESSIONIERTEN Angeboten derartig hohe Verluste und Auseinandersetzungen nicht mehr zu. Bisher sind keine Fälle dieser Art bekannt, zumal der Spielerschutz in Österreich nunmehr europaweit vorbildlich ist.
Bei dem zitierten Prozess handelt es sich um Vorkommen zum alten, bereits abgelaufenen sogenannen „Kleinen Glücksspiel“, welches leider auf Grund von Versäumnissen der Politik ohne besondere Spielerschutzmaßnahmen JAHRZEHNTELANG am Markt war.