Der Bericht über die Tätigkeit der Abgabenbehörden bei verbotenen Ausspielungen sowie über Spenden der Konzessionäre und Bewilligungsinhaber 2013 bis 2015 enthält eine Aufstellung über alle Spenden der Glücksspiel-Konzessionäre des Bundes (Casinos Austria und Österreichische Lotterien) sowie der sechs Bewilligungsinhaber zur Unterstützung von Spielsuchtkranken und gemeinnütziger Organisationen im Sinne des Glücksspielgesetzes.
Außerdem informiert der Bericht über hunderte Mitteilungen, die im Berichtszeitraum von Behörden, Institutionen, Unternehmen und Privatpersonen bei der Finanzpolizei betreffend illegalem Glücksspiel eingingen. Die einlangenden Anzeigen wurden risikoorientiert abgearbeitet, mit Priorität für Gefährdungspotentiale bei Kindern und Jugendlichen. Bei Wiederholungstätern wird unverzüglich ein Betriebsschließungsverfahren samt Aufforderung zur Einstellung des Spielbetriebes initiiert.
Erhärtet sich nach Glücksspielkontrollen der Finanzpolizei der Verdacht des illegalen Glücksspiels, werden die betroffenen Geräte vor Ort beschlagnahmt und abtransportiert oder vor Ort belassen und versiegelt. Je nach Risikolage führt die Finanzpolizei glücksspielrechtliche Amtshandlungen in Kooperation mit der Bundes- oder Kriminalpolizei durch.
Im Berichtszeitraum führte die Finanzpolizei 2.325 Glücksspielkontrollen durch, aus denen 3.026 Strafanträge an Bezirksverwaltungsbehörden oder Landespolizeidirektionen resultierten. Von 2013 bis 2015 wurden Geldstrafen von 63.903.200 € beantragt und 4.529 Glücksspielgeräte beschlagnahmt.
Die Fachabteilung Glücksspiel im Bundesministerium für Finanzen hat insgesamt 175 Amtsrevisionen im Bereich Glücksspiel (2013: 94, 2014: 17 und 2015: 64) an den Verwaltungsgerichtshof erhoben.
Wachsender Widerstand gegen Kontrollen
Der Bericht informiert auch über die enorm gestiegenen Herausforderungen an die FinanzpolizistInnen, die bei Kontrollen zunehmend auf Widerstand stoßen. Rechtsmittel gegen Amtshandlungen und Bescheide werden „ausgereizt“, MitarbeiterInnen mit einer Flut unhaltbarer Vorwürfe überschwemmt und mit Besitzstörungsklagen eingedeckt. Beschlagnahmen ziehen Vorwürfe wegen Sachbeschädigung und Amtsmissbrauch nach sich, die Finanzpolizei wird mit Amtshaftungsklagen konfrontiert. BetreiberInnen versperren Glücksspiellokale, sodass diese weder betreten noch verlassen werden können. Der Zutritt zur Kontrolle ist oft nur mit einem Schlüsseldienst möglich. Die Zeit bis zur gewaltsamen Öffnung der Eingangstür nutzen Verdächtige, um Beweismittel dem behördlichen Zugriff zu entziehen. Immer öfter finden BeamtInnen einbetonierte Glücksspielgeräte vor, die nicht abtransportiert werden können oder Reizgase versprühen, um Amtshandlungen unmöglich zu machen.
Folgend finden Sie den gesamten Bericht des BMF als PDF: