Wie Spieler-Info.at aus dem BMF in Erfahrung bringen konnte, hat der zuständige Leiter der Fachabteilung „Glücksspiel“ im BMF, Mag. Alfred Hacker, klargestellt, dass ALLE Amtshandlungen gegen illegales Automatenglücksspiel, natürlich auch Beschlagnahmen, unverändert umgesetzt werden (müssen).
Das BMF weist ferner darauf hin, dass der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in seiner Entscheidung vom 16.3.2016 (Ro 2015/17/022) die Vereinbarkeit des österreichischen Glücksspielgesetzes mit Unionsrecht bestätigt hat.
Zusätzlich wird auf die jüngste Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) verwiesen, welche die zitierte Entscheidung des VwGH inhaltlich bestätigt (EuGH Rs C-464/15, Admiral Casinos & Entertainment, insb. RZ.28-30, 32 und 36).
Das BMF verweist auch darauf, dass nur solche Handlungen und Anordnungen sowie Entscheidungen getroffen werden können, welche durch die aktuelle Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes nicht beeinflusst werden können bzw. die Frage nicht abschliessend regeln oder keinen Aufschub gestatten.
Somit bleibt der gesetzliche Auftrag zur Durchführung von Glücksspielkontrollen und Beschlagnahmen aufrecht, es muss wie bisher üblich vorgegangen werden.