ORF.at Burgenland berichtet: Der Verwaltungsgerichtshof hat die Automatenlizenzen für das Burgenland aufgehoben. Die Landesregierung muss die Lizenzen neu ausschreiben, wird aber den Betreibern eine Übergangsfrist gewähren.
Die burgenländische Landesregierung hat für die Vergabe der Automatenkonzessionen eine Bewertungskommission eingerichtet, die laut Veranstaltungsgesetz (VwGH) eine Begutachtung abzugeben hat. Den Lizenzwerbern wurde diese Begutachtung aber nicht zur Kenntnis gebracht. Nicht einmal, wer in der Kommission saß, haben die Interessenten erfahren, kritisiert der VwGH.
Das Höchstgericht hat mit seinem aktuellen Entscheid mehreren Beschwerdeführern, die nicht zum Zug gekommen waren, recht gegeben. Zuständig war damals Landesrätin Michaela Resetar (ÖVP).
Wer nun mit einer Neuvergabe rechnet, und ob die vorhandenen Glücksspielautomaten nun weiterbetrieben werden dürfen, lesen Sie hier im Artikel des ORF.at Burgenland.