Österreich ist eines der ganz wenigen Länder weltweit, welche über keine eigene, unabhängige Glücksspiel-Behörde, also über ein „Gaming-Board“, verfügt.
Besonders Österreich hätte diese transparente Behörde besonders notwendig: Die Republik ist – über das BMF und die Beteiligungsgesellschaft ÖBIB, wichtigster und maßgeblicher Aktionär bzw. Gesellschafter der CASAG-Lotterien-Gruppe.
Gleichzeitig muss das BMF den Spagat schaffen, „unabhängig“ Lizenzen für das Glücksspiel auszuschreiben und eine „unabhängige“, laufende, aufsichtsbehördliche Kontrolle eben dieses noch immer teilstaatlichen Glückspielbetriebes zu gewährleisten.
Die Quadratur des Kreises schlechthin.
Hinzu kommt: Das europäische und österreichische Glücksspielgesetz und deren zahlreiche Umsetzungsvorschriften, vom nachweisbarem, aktiven Spielerschutz bis zur fiskalischen Kontrolle, ist zwischenzeitlich derart kompliziert geworden, dass sich die Gerichte in Österreich und auch der EuGH andauernd mit Eingaben konfrontiert sehen und sich permanent mit dem sensiblen Thema „Glücksspiel“ befassen müssen. Hinzu kommt die große, verantwortungsvolle, ordnungspolitische Aufgabe des Staates, das Glücksspiel einerseits streng zu regulieren, andererseits dafür zu sorgen, dass dieses nicht durch illegale Aktivitäten – also Spiel ohne gültige Konzession – in den Untergrund rutscht.
Alle westlichen Staaten, auch alle lateinamerikanischen Länder, auch Macao, Singapur, Australien, haben ein stringentes eigenes, unabhängiges „Gaming Board“ geschaffen.
Vorbild ist in Europa die Schweiz
Diese Gaming Boards – entweder als Verein, als eigene GesmbH im Eigentum der Republik, muss von ausgewiesenen Fachleuten besetzt sein. In allen hoch anerkannten Gaming Boards sitzen ausgewiesene, internationale und nationale kaufmännische Fachleute des Glücksspieles, mit den Glücksspielgesetzen nachweislich vertraute Juristen, Spielerschützer, Experten für Glücksspiel-Kriminalität, Experten für Geldwäsche, Bilanz-Sachverständige und Spezialisten für internationale und nationale Ausschreibungen der Glücksspiel-Konzessionen sowie Compliance-Fachleute. Sie kennen den WELTMARKT des Glücksspieles, haben Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Staaten, pflegen Erfahrungsaustausch und haben strenge REGELN: Die Prüfer des Gaming Boards durchleuchten JEDEN Bewerber, dessen Firmenstruktur, die verantwortlichen PERSONEN bis zum „mittleren“ Management (!) und deren beruflichen Werdegang und persönliche Reputation – oftmals wird Jahre zurückliegend kontrolliert.
Strenge Prüfungskriterien
Die Betroffenen müssen unterfertigen, dass Sie einerseits JEDER Untersuchung, auch bei Behörden etc. zustimmen, Konten offen legen, Geldflüsse nachweisen, Vermögen deklarieren, auch dessen Ursprung, KEINE KLAGEN gegen das Gaming Board einbringen, falls es zu medialer Berichterstattung über diese Untersuchungen kommt… alles sehr strenge, objektive Kontrollen, um nur jene an die Konzessionen herankommen zu lassen, welche wirklich „sauber“ sind. Das Gaming Board bereitet die komplizierten Ausschreibungen für neue Glücksspiel-Konzessionen und den Vergabeprozess vor, es entscheidet auch über die Vergabe der Konzessionen.
Mit diesem Gaming Board ist die Republik Österreich auch von einem Dilemma befreit: die (internationalen) Ausschreibungen – ob Landes- oder Bundesgesetze – für Glücksspiel-Konzessionen sind derart kompliziert geworden, dass die nur hin und wieder damit befassten Beamten schlichtweg an die Grenze der Zumutbarkeit von Fachwissen stoßen.
Es ist KEIN Zufall, dass die obersten Gerichte reihenweise vergebene Glücksspiel-Konzessionen kippen. Ein KLEINER Formfehler – und wo passiert dieser nicht, wenn man nicht wirklich in der Materie sitzt – und schon ist die Vergabe obsolet.
Das darf KEIN Vorwurf an Österreichs hochqualifizierte Beamte sein – das ist SYSTEM-BEDINGT.
Damit schafft die Republik für die BEWERBER eine unverantwortliche RECHTSUNSICHERHEIT!
Jeder Bewerber investiert nicht nur sehr viel Ressourcen und finanzielle Mittel in die Teilnahme an einer Ausschreibung, er investiert auch bei Zuschlag der Konzession MILLIONEN Euro in die Umsetzung der Auflagen und in den terminlich festgesetzten laufenden Betrieb des neu konzessionierten Glücksspieles. Und dann: Der Verwaltungsgerichtshof erklärt die Konzessionen für NICHTIG! WER kommt für den Schaden auf? Wiederum der Steuerzahler oder nur die betroffenen Betriebe?
Mit einem „Gaming Board, also einer „unabhängigen Glücksspielbehörde“, wären diese Probleme GELÖST und würden kaum mehr vorkommen.
Eine Win-Win-Situation für die Republik und für die Glücksspielindustrie und die Steuerzahler. Diese kassieren immerhin etwa 44 Prozent ALLER Einnahmen aus dem LEGALEN Glücksspiel-Betrieb. Damit ist die Glücksspielindustrie zweifelsfrei einer der wichtigsten Steuerzahler dieser unserer Republik.
WESHALB gibt es diese „unabhängige Glücksspielbehörde“ noch NICHT? Obwohl das Gesetz in der „Schublade“ liegt und BESCHUSSREIF ist?
Hier die einfache, dem gelernten Österreicher bekannte Antwort: Weil um die JOBS gestritten wird… Jede Partei (angeblich besonders die linke Szene) möchte „einen Geschäftsführer“ haben…
Hoffentlich NICHT unabhängig von der wichtigsten FRAGE: Ist dieser Geschäftsführer „GESANDT“ oder „GESCHICKT“, also ein FACHMANN?