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Spielerschutz: das BMF berichtet über die gesetzlich vorgeschriebene Spielerkarte

Spielerschutzmaßnahmen sollen rasch umgesetzt werden. (C) BMFIm zweiten Bericht an den Nationalrat über eine betreiberunabhängige Spielerkarte des BMF heißt es abschließend: „Jedenfalls sollte die gesetzlich oder konzessionsrechtlich vorgesehene Austauschverpflichtung hinsichtlich der diesbezüglich wichtigsten Spielerschutzmaßnahmen (Spielsperre und Besuchsbeschränkung) rasch umgesetzt werden.“ Selbstverständlich bleibt der Spieler gegenüber dem BMF ANONYM! Lediglich der LEGALE Betreiber kennt die Identität des Spielers, der Betreiber ist auch dafür VERANTWORTLICH, dass ALLE Spielerschutzregeln strikt eingehalten werden.


Den vollständigen, aktuellen und detaillierten Bericht des BMF zum Thema „Spielerkarte“ inklusive bereits 4 interessanten Umsetzungsszenarien können Sie nun hier lesen. 

So heißt es ebenfalls: „Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind grundsätzlich alle vier Szenarien umsetzbar, wobei in der Umsetzung jedenfalls auf die Einhaltung des Datenschutzgesetzes geachtet werden muss.“

Die Identität des Spielers muss – zum Vergleich- seit Jahrzehnten bei JEDEM CASINO-Besuch erfasst werden.

Die Glücksspielbeteiber HAFTEN für Schäden, welche bei Verstoß gegen die strengen Spielerschutzbedingungen entstehen, auch für vermögensrechtliche Folgen!

Spieler-Info.at hat bereits im Artikel „Glücksspiel: „Amtlich bestätigt“ – der neue, strenge Spielerschutz wirkt!“ berichtet, dass die Spielerschutzmaßnahmen viel detaillierter sind, als in der Öffentlichkeit und den Kritikern des Glücksspiels bekannt ist. 

 

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