Der aktuelle Bericht der VN zeigt: die Behörden sollen, wie im Glückspielgesetz vorgesehen, verstärkt die VERMIETER und Eigentümer jener Geschäftslokale strafrechtlich heranziehen, welche Räumlichkeiten zum Betrieb illegalen Automatenglücksspieles bereitstellen. Diese wichtige Maßnahme würde dem Unwesen der „unauffindbaren, verreisten“ Glücksspiel-Unterweltler rasch ein Ende bereiten – kein Vermieter würde einem „Unbekannten“, nicht „Greifbaren“ ein Lokal bereitstellen, weil er sonst SELBST haftet – auch möglicherweise für STEUER-Rückstände des illegalen Betreibers.
Hier ein Auszug des aktuellen Berichts. Den gesamten Bericht finden Sie hier als PDF.