Die „Ausspielbewilligungen mit Glücksspielautomaten“ (erteilt vom UVS des Landes OÖ am 13.8.2013), also die Konzessionen für den Betrieb von Automaten-Spielbetrieben in OÖ wurden von der Amatic-Entertainment AG (gehört zur OÖ Bauer-Gruppe, siehe hier) und der Merkur Entertainment AG (Gauselmann-Gruppe, siehe hier) beeinsprucht.
Der Verwaltungsgerichtshof lehnte die Beschwerden am 23.5.2016 (betreffend Merkur) und am 30.8.2016 (betreffend Amatic) eindeutig und klar begründet ab.
Der Verwaltungsgerichtshof sah – vereinfacht dargestellt – keinen Grund zur Aufhebung, zumal allen Gesetzen in bestmöglicher Weise entsprochen wurde – auch dem EUGH.
Dies bedeutet nunmehr Rechtssicherheit in OÖ für die beiden legalen Konzessionäre Admiral Casinos & Entertainment AG und PA Entertainment & Automaten AG.
|