Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) berät am Donnerstag, den 22.09.2016 über das Begehren des Obersten Gerichtshofes zur Aufhebung des Glücksspielgesetzes.
Der OGH hatte bezüglich des Monopols eine Inländerdiskriminierung und somit einen Verstoß gegen EU-Recht geortet und beantragt, das Gesetz zur Gänze aufzuheben. Der VfGH hat daraufhin tausende offene Verfahren im Glücksspielbereich bei den Landesverwaltungsgerichten zurückgestellt, die an diesem Entscheid hängen.