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Wien: Initiativ-Antrag betreffend Sportwetten!

Lesen Sie den Initiativantrag hier. © Spieler-InfoDie SPÖ brachte einen scharfen Initiativantrag gegen die immer wiederkehrende Nutzung von Sportwetten-Betrieben für illegales Glückspiel ein. Der Initiativantrag wurde vorerst abgelehnt, bei der nächsten Sitzung des Wiener Landtages startet der zweite Versuch.


Lesen Sie den Initiativantrag hier…

 

I N I T I A T I V A N T R A G
gemäß § 125 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung der Landtagsabgeordneten…
betreffend ein Gesetz, mit dem das Gesetz betreffend den Abschluss und die Vermittlung von Wetten (Wiener Wettengesetz), LGBl. Nr. 26/2016, geändert wird:
Begründung:
Zur effizienten Vollziehung des Wiener Wettengesetzes ist es notwendig, dass einige Klarstellungen und Änderungen vorgenommen werden.
Es soll dabei unter anderem eine ausdrückliche Bestimmung eingeführt werden, wonach ohne Vorankündigung Probewetten durchgeführt werden können.
Für Übertretungen des Wiener Wettengesetzes, denen ein besonders hoher Unrechtsgehalt immanent ist, wird den Prinzipien der General- und Spezialprävention Rechnung tragend, eine Mindeststrafe von € 2.200,– (das sind 10 % der Höchststrafe) festgelegt.
Es wird klargestellt, dass alle für verfallen erklärte Wettterminals zu vernichten sind. Zudem wurde eine Kompetenzbereinigung durchgeführt.
Die übrigen Änderungen betreffen Verfahrensvorschriften über die beizubringenden Gutachten und über die Erlassung von Bescheiden bei behördlichen Zwangsmaßnahmen.
Die gefertigten Abgeordneten stellen daher gemäß § 125 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung und § 30b der Geschäftsordnung des Landtages für Wien folgenden INITIATIVANTRAG Der Wiener Landtag wolle beschließen:
Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über den Abschluss und die Vermittlung von Wetten, LGBl. Nr. 26/2016, geändert wird, wird zum Beschluss erhoben.

 

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