Der Themenkomplex „Glücksspielrecht“ stand auf der Tagesordnung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) für die Herbstsession.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) vertrat die Ansicht, dass das österreichische Glücksspielmonopol gegen das Unionsrecht verstoße. Das Monopolsystem sei ein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit. Dieser Verstoß bewirke, so der OGH, eine verfassungsrechtlich unzulässige Inländerdiskriminierung. Der OGH hat daher an den Verfassungsgerichtshof den Antrag gestellt, das Glückspielgesetz zur Gänze als verfassungswidrig aufzuheben.
Erfahrungsgemäß versucht der VfGH, Anträge des OGH möglichst rasch zu bearbeiten, um einen Rückstau bei den Zivilgerichten in Grenzen zu halten. Bei den Landesverwaltungsgerichten liegen derzeit alle Verfahren aus Eis. Es ist daher davon auszugehen, dass der VfGH in der am 15.10.2016 zu Ende gegangenen Herbstsession diesen Themenkomlpex inhaltlich eingehend behandelt hat.
Der VfGH hat mit Beschluss vom 2.7. beschlossen, über die Rechtsfragen in den zum Themenkomplex „Glücksspielrecht“ anhängigen Verfahren gemeinsam entscheiden zu wollen. Ob bereits eine endgültige Entscheidung des VfGH gefällt werden konnte, ist noch nicht bekannt. Sollte der Gerichtshof in diesem Fall eine Entscheidung getroffen haben, würde diese laut Pressestelle des VfGH bis Mitte November 2016 bekannt gegeben werden.