Der VfGH macht den 15. Oktober 2016 zum FEIER-Tag für Österreichs Spieler und LEGALE Glückssspielindustrie! Mit klarer Eindeutigkeit wurden ALLE Anträge des OGH und vieler OLG zurückgewiesen: Das österreichische Glücksspiel-Monopol ist EU-konform und die österreichischen Glücksspielgesetze, auch die mit Strafen verbundenen dazugehörigen Verwaltungsgesetze sind rechtens.
Tausende (!) Verfahren liegen derzeit seit März 2016 in Österreich „auf Eis“, weil DIESE Entscheidung des VfGH abgewartet werden musste. Obwohl der VfGH relativ RASCH über diese umfangreichen Anträge des OGH und mehrerer Oberlandes und Landesgerichte entschieden hat, haben die ILLEGALEN, organisierten Anbieter der Glücksspielunterwelt wiederum fast 7 Monate „ungestört“ unkontrolliertes Haszard-Glücksspiel auf die wehrlosen Spieler losgelassen.
Noch mehr: Nachdem sowohl mehrere Landes- als auch Oberlandesgerichte, zu guter Letzt sogar der OGH den VfGH um eine endgültige Entscheidung anrief, entstand de facto ein „rechtsfreier Raum“, zumindest wurde dies so von den ILLEGALEN Betreibern sogar vor Gerichten und Behörden dargestellt und suggeriert.
Tatsächlich galt auch während dieser Phase – selbstverständlich – das bestehende österreichische Glücksspiel- und Verwaltungsstrafrecht.
Bedauerlicherweise gelang es den illegalen Glücksspielbetreibern sogar manche Gerichte und Behörden zu „überzeugen“, dass sie gar nicht mehr „ILLEGAL“ sind, auch nicht „ILLEGAL“ genannt werden dürfen.
Sie wurden sogar teilweise auf „Augenhöhe“ behandelt, eben wegen der unrichtigen Annahme und Suggestion, dass das Glücksspielgesetz durch den OGH „aufgehoben“ worden wäre.
Die Aktionen der organisierten illegalen Glücksspielanbieter wurden immer frecher und unverschämter. Der ORF Salzburg berichtete vor Kurzem, dass von zehn kontrollierten illegalen Spielbetrieben fast ALLE den ZUGANG für Kontrollen verweigerten und aus der illegalen Spiel-Hölle eine illegale „Spiel-Burg“ machten.
Ziel aller dieser Aktionen der ILLEGALEN: „Anarchie in der Glücksspielbranche“. Sie wollen KEINE Gesetze anerkennen und auch keine
ordnungspolitischen, unbedingt notwendigen Maßnahmen zum Schutze der Konsumenten akzeptieren. Von der Steuerkontrolle ganz abgesehen!
Manche gründeten sogar einen Verein mit IRREFÜHRENDEM Titel um sich als „LEGAL“ darzustellen.
Es ist übrigens der NOVOMATIC und deren Chef der Rechtsabteilung, Dr. Alexander Legat – in Zusammenarbeit mit RA Dr. Martin Aixberger – zu verdanken, dass es überhaupt zu diesem richtungsweisenden, die Rechtssicherheit in Bezug auf Glücksspiel festigenden Erkenntnis des VfGH gekommen ist:
Anlässlich einer UWG-Klage gegen illegale Glücksspielbetreiber (derartige UWG-Klagen finden auch fallweise in Kooperation mit Recherchen von Spieler-Info.at statt) hat RA Dr. Patrick Ruth, 6020 Innsbruck, wieder den schon dutzende Male abgewehrten Versuch gestartet, UWG-Klagen der LEGALEN Konzessionsinhaber, in diesem Falle einer Novomatic-Tochter-Firma, zu verhindern.
Auch die bekannte Wiener Rechtsanwaltskanzlei Dr. Fabian Alexander Maschke bemüht sich seit langer Zeit mit hohem Aufwand, Einsprüche, Rekurse und Beschwerden im Namen der illegalen Glücksspielbetreiber bei vielen Gerichten Österreichs einzubringen. Das vorliegende Urteil des Verfassungsgerichtshofes wird den juristisch glücklosen Betreibern des organisierten, illegalen Glücksspiels wenig Freude bereiten.
Zahlreiche rechtskräftige UWG-Urteile gegen illegale Automatenbetreiber wurden bereits veröffentlicht, Millionen an Euro – auch in Einzelfällen – von Bezirksgerichten als Beugestrafen verhängt.
Als der für seine OÖ-Landes-VwGH-Urteile bekannte Richter Dr. Grof, welche fast immer zu Gunsten der illegalen Betreiber erstellt werden, wieder ein derartiges Urteil mit dem Hinweis auf angebliche Union-Rechtswidrigkeit des Glücksspielgesetzes fällte, war es NOVOMATIC, welche Rekurs einlegte und den Fall zum OGH brachte.
Der OGH wiederum – NUR im Falle dieser UWG-Klagen, nicht aber für Verwaltungsgesetze zuständig – rief den VfGH um endgültige Entscheidung an.
Die juristische Konsequenz der NOVOMATIC verhalf den Spielern zu SCHUTZ und der internationalen Glücksspielindustrie zu Rechtssicherheit: Illegales Glücksspiel MUSS bekämpft werden, illegales Glücksspiel darf sich NICHT ausbreiten, Illegales Glücksspiel ist VERBOTEN.
Die ordnungspolitischen Massnahmen der Republik Österreich können weiterhin erfolgreich mit Hilfe der Finanzpolizei, der örtlichen Polizei und den zuständigen Behörden umgesetzt werden!
Die Freude der Betreiber und Helfer des illegalen Automatenglücksspiels dauerte zwar viele Monate, zuguterletzt siegte – durch den Spruch vom 15.102016 des VfGH – das RECHT.