Mit dem richtungsweisenden Urteil des Verfassungsgerichtshofes ist der Rückstau an „aufgeschobenen, eingefrorenen“ Urteilen aufgelöst.
Die Behörden werden nunmehr zügig alle anhängigen Verfahren abschliessen, bereits ergangene, RECHTSKRÄFTIGE UWG-Urteile mit teilweise Millionen-Euro-Strafen (PRO Standort!) umsetzen und exekutieren. Aktuell laufen in Österreich mehr als 300 (!) UWG-Verfahren, der Grossteil bereits RECHTSKRÄFTIG!
Eine große Anzahl von verantwortlichen Betreibern, oftmals auch nur ins Netz des verbotenen Glücksspieles geratene Vermieter oder Eigentümer von Objekten, verantwortliche handelnde Personen müssen für die „Beuge-Strafen“ PERSÖNLICH haften. Bei derartigen Strafen hilft auch KEINE „Flucht in den Konkurs/Privatkonkurs“, diese Strafen sind „konkursfest“, bleiben also bis zur Bezahlung beim Betroffenen „hängen“.
Die Hintermänner des illegalen Automatenglücksspieles haben fast immer eine Art „Garantie-Erklärung“ gegenüber Lokalbesitzern oder verführten Betreibern abgegeben. Mit dieser „Garantie“ bestätigen sie für den Fall von Rechtsstreitigkeiten, Strafen etc. für „Schäden aufzukommen“.
Die sehr vage und bewusst oberflächlich verfassten „Garantien“ zur Einlösung von Anwaltskosten, Gerichtsstrafen, Strafen der Verwaltungsbehörden etc. sollten RASCH und UNVERZÜGLICH den „Garantiegebern“ präsentiert werden.
Wie Spieler-Info.at leider oftmals erfahren musste, sind das zumeist „Leider-Nein-Garantien“, die Verantwortlichen spielen plötzlich U-Boot oder verweigern aus fadenscheinigen Gründen jede Haftung und Zahlung.
Sicher erwischt es immer die Lokal-Besitzer/Vermieter oder andere Personen, welche zu illegalem Glücksspiel verleitet wurden.
Spieler-Info.at hat OFT GEWARNT: Illegales Glücksspiel zerstört Existenzen – jene der Spieler, aber auch jene der BETREIBER!
Zusätzlich folgen ab sofort im TAGES-Rhythmus im Zuge der rechtskräftigen UWG-Urteile auf Unterlassung des illegalen Glücsskpieles weitere Anzeigen über Verstöße, wobei JEDER NEUE Verstoß (jeder Tag!) mit HÖHEREN Beugestrafen vom zuständigen Bericht belegt wird.
Spieler-Info.at hat die Liste der aktuell offenen Beugestrafen eingesehen: Mehr als 30 (!) Millionen Euro werden aktuell von den Gerichten eingetrieben und der Republik Österreich zugeführt – Haus-/Grundstücks-/Wohnungs- und Gehaltspfändungen, Konto-Pfändungen in grosser Zahl.
JEDER weitere Vestoß gegen den Gerichtsbeschluss, das illegale Glücksspiel SOFORT zu beenden, wird sehr TEUER!
Seit Frühjahr 2016 genossen viele dieser mit UWG-Klagen Betroffenen „Ruhe“ vor Verfolgung, weil das Urteil des Verfassungsgerichtshofes abgewartet werden musste.
Dieses VfgH-Urteil ist am 15.10.2016 gefallen: https://www.spieler-info.at/article/vfgh-bestaetigt-oesterr-gluecksspielgesetz-ist-eu-konform
ZUSÄTZLICH kommt der TSUNAMI von mehr als TAUSEND angestauten Verwaltungs-Strafverfahren auf die ILLEGALEN zu. Auch hier gibt es in Summe MILLIONEN Euro an Strafen, ebenfalls alle „konkursfest“.
GESAMT rollen auf die illegalen Automatenbetreiber Österreichs Geldstrafen, auch Beugestrafen in Höhe von ca. 100 Millionen Euro zu!
Die wenigen WAHREN Hintermänner des illegalen Automatenglücksspiels wird das WENIG bis GAR NICHT DIREKT betreffen – sie verstecken sich – noch – zumeist hinter ausländischen Firmen und streiten vor GERICHT frech und unverschämt jede „Teilnahme am illegalen Glücksspiel“ ab.
Allerdings gibt es auch in Österreich Verfahren, wo derartige Lügen kurze Beine haben. Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht.