Der Konzern ist zur Zahlung von hohen Spielverlusten verurteilt worden – nun erneut in zweiter Instanz. In diesem Fall hat das Oberlandesgericht Wien entschieden, dass einen spielsüchtigen Pensionisten 430.000 Euro erstattet werden müssen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
In diesem Fall geht es um einen Niederösterreicher, der viele Jahre bis zu 15 Stunden pro Tag in Novomatic-Spielstätten in Wien gespielt hat. Er gab an, auf Grund seiner Spielsucht – die ihm nicht nur sein gesamtes Vermögen gekostet hat, sondern mit der er auch seiner Familie Leid bereitete – partiell geschäftsunfähig gewesen zu sein. Laut Oberlandesgericht war es ihm nicht möglich, „einen freien Willen hinsichtlich des Abschlusses von Glücksspielverträgen an Glücksspielautomaten zu bilden“. Gegen das aktuelle Urteil überlegt Novomatic nun Revision zu erheben.
Die ursprünglich vom Kläger begehrte Rückzahlung betrug 675.860 Euro, allerdings konnte er nicht alle verspielten Beträge vollständig nachweisen. Am Ende wurden ihm 372.220 Euro zugesprochen, woraus sich nach Berücksichtigung von vier Prozent Zinsen (seit Anfang 2013) eine Summe von 430.000 Euro ergab. Laut dem Anwalt des Novomatic-Konzerns Peter Zöchbauer betrifft das OLG-Urteil die alte Rechtslage – denn nach dem aktuell geltenden Glücksspielgesetz „sind Sachverhaltskonstellationen, wie sie dem oben genannten Fall zugrunde liegen, nahezu auszuschließen.“ Weiters habe das OLG Wien in anderen Fällen nach einer Berufung ähnliche Klagen abgewiesen.
Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist es aber laut Klägeranwalt bereits vollstreckbar.